Nationalratskommission lehnt Vorschlag ab
Morde sollen weiterhin verjähren

Der Ständerat wollte, dass Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Die Nationalratskommission sieht das anders - und will stattdessen die Fristen ändern.
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Werden Morde künftig unverjährbar? Das wollte der Ständerat.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

  • Die Schweizer Nationalratskommission lehnt Unverjährbarkeit von Mord am 12. Februar ab
  • Verlängerte Verjährungsfristen sollen mehr Straftaten strafrechtlich verfolgbar machen
  • Verjährungsfrist für vorsätzliche Tötung soll von 15 auf 30 Jahre steigen
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Morde sollen in der Schweiz auch künftig verjähren. Eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission stellt sich gegen eine Vorlage des Ständerats - und will stattdessen die Verjährungsfristen in der Strafverfolgung ändern. Die kleine Kammer will Mord nicht mehr verjähren lassen. 

Sie will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anpassen, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben. Er verlangte, dass die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird.

Verjährung erst nach 30 Jahren

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will nun einen Mittelweg gehen. Die Unverjährbarkeit von Mord könnte nach Meinung einer Mehrheit bei den Angehörigen der Opfer falsche Hoffnungen wecken, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit verlängerten Fristen für die sogenannte Verfolgungsverjährung könnte eine grössere Anzahl von Straftaten verfolgt werden. Das sei sinnvoller.

Konkret will die RK-N die Verjährungsfrist für vorsätzliche Tötung und weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöhen, um sie mit jener für Mord zu vereinheitlichen. Eine Minderheit beantragt gemäss Mitteilung, nur für die vorsätzliche Tötung die gleiche Verjährungsfrist wie für Mord vorzusehen. Eine weitere Minderheit will an der Unverjährbarkeit von Mord festhalten.

Unverjährbar sind gemäss Schweizer Strafrecht unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und verschiedene Sexualstraftaten an Kindern.

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