Darum gehts
- Nachbarschaftsstreit in Wohlen AG endete 2024 mit tödlichen Schüssen
- Beschuldigter leidet an paranoider Schizophrenie laut forensisch-psychiatrischem Gutachten
- 7-jährige Tochter wurde durch Schüsse verletzt, Täter seitdem in Massnahmenvollzug
Es passierte am 18. August 2024. Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Wohlen AG hörten laute Geräusche im Treppenhaus. Der zuständige Hauswart Jan K.* (†39), der ebenfalls in dem Gebäude lebte, wollte gerade mit seiner Familie das Haus verlassen und traf eine fatale Entscheidung. Er klingelte beim späteren mutmasslichen Todesschützen und wollte den Mann auf die Lärmbelästigung ansprechen.
Als der Beschuldigte (41) die Tür öffnete, schoss er unvermittelt mit einer Pistole auf den Polen. Als dessen Ehefrau dem Mann zu Hilfe eilen wollte, richtete der Nachbar die Waffe auch auf sie. Anschliessend schoss er auf die damals siebenjährige Tochter des Ehepaars, alles in einem psychischen Ausnahmezustand. Das Mädchen hatte Glück. Sie erlitt Verletzungen, die aber nicht lebensbedrohlich waren. «Die Tochter musste aus nächster Nähe mitansehen, wie ihr Vater erschossen wurde», sagte Kapo-Sprecher Adrian Bieri im August 2024 zu Blick.
Psychischer Ausnahmezustand festgestellt
Die ausgerückte Kantonspolizei nahm den Mann noch vor Ort fest. Er befindet sich seither in behördlicher Obhut und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Die umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Aargau konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leidet der Beschuldigte an schwerer paranoider Schizophrenie. Gemäss den gutachterlichen Feststellungen befand er sich zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand und die Fähigkeit, das Unrecht seiner Handlung einzusehen, war vollständig aufgehoben.
Beschuldigter räumt Taten ein
Die Staatsanwaltschaft geht daher von Schuldunfähigkeit aus. Aufgrund dessen sieht das Gesetz keine Strafe vor. Zum Schutz der Öffentlichkeit beantragt die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme, die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist.
Der Antrag ist beim Bezirksgericht Bremgarten AG hängig. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt. Bis das zuständige Gericht einen Entscheid getroffen hat, gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert