Darum gehts
- Ex-SVP-Grossrat Patrick F. angeklagt wegen Mordversuchs und schwerer Sexualdelikte
- Neue Datenträger entdeckt, mögliche Beweise für weitere Straftaten vermutet
- Vorfall ereignete sich am 4. September 2023, Polizei alarmiert
Wendung im Fall rund um den Aargauer Ex-SVP-Grossrat Patrick F.* (57). Mitte Juli wurde er wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte angeklagt. Dem Schweizer wird vorgeworfen, zwei erwachsene Frauen sowie eine 15-Jährige teilweise wiederholt in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und in der Folge sexuell missbraucht zu haben. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Jetzt sind bei einer Hausdurchsuchung neue Datenträger aufgetaucht, die den 57-Jährigen wohl noch weiter belasten. Das teilt die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag mit.
Die darauf vorhandenen Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet. Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass die Datenträger umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits bekannten Straftaten in Verbindung stehen.
Neue Strafuntersuchung eröffnet
Demnach erhielten Polizei und Staatsanwaltschaft neue Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und wozu bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese von F. entsprechend genutzt wurden. Daraufhin wurde die Durchsuchung angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine neue Strafuntersuchung gegen den nun erneut Beschuldigten wegen möglicher weiterer, gleichgelagerter Delikte. So heisst es in der Mitteilung weiter.
Mutter erwischte den Beschuldigten
Auslöser der ursprünglichen Ermittlungen war ein Vorfall in der Nacht vom 4. September 2023: Die Mutter der Minderjährigen überraschte den Beschuldigten, ihren damaligen Partner, während einer mutmasslichen Tat und alarmierte umgehend die Polizei. Diese nahm den Mann kurze Zeit später an seinem Wohnort fest.
Die Staatsanwaltschaft stellte umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter eine Vielzahl von Datenträgern mit grossen Mengen an Bild- und Videodateien. Die Auswertung dieser Daten führte zu zahlreichen Hinweisen auf weiteres schwerwiegendes, strafbares Verhalten. Die Untersuchung wurde deshalb wiederholt ausgeweitet und die Untersuchungshaft entsprechend verlängert.
* Name bekannt