Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat im Zusammenhang mit den Angriffen auf mehrere Personen in Zofingen vom 15. Mai 2024 beim örtlichen Bezirksgericht einen Antrag auf eine stationäre Massnahme gestellt. Das teilt sie am Montag mit.
Dem heute 43-jährigen spanischen Beschuldigten werden unter anderem mehrfache versuchte Tötung, mehrfache Nötigung, geringfügiger Diebstahl und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Gemäss psychiatrischem Gutachten ist der Beschuldigte schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie eine Landesverweisung.
Am späten Mittwochnachmittag des 15. Mai 2024 hatte der Mann im Bereich des Bahnhofs Zofingen sowie auf seinem weiteren Weg durch das Stadtgebiet mehrere Personen mit verschiedenen Gegenständen angegriffen. Insgesamt wurden sieben Personen teils erheblich verletzt. «Einzelne betroffene Personen leiden bis heute an den Folgen der Tat und befinden sich weiterhin in Behandlung», heisst es in der Mitteilung.
Beschuldigter ist geständig
Im weiteren Verlauf verschaffte sich der Beschuldigte Zutritt zu einem Einfamilienhaus und stach mit einem Messer auf die Bewohnerin ein. Anschliessend verbarrikadierte er sich darin. Spezialkräfte der Kantonspolizei Aargau umstellten das Gebäude und nahmen den Mann noch am selben Tag fest. Er befindet sich seither in behördlicher Obhut und derzeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Die umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Aargau sind inzwischen abgeschlossen. Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leidet der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie. «Gemäss den gutachterlichen Feststellungen war er zum Tatzeitpunkt hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig», liest man in der Medienmitteilung weiter.
Die Staatsanwaltschaft geht daher von Schuldunfähigkeit aus. Aufgrund dessen sieht das Gesetz keine klassische Strafe vor. Zum Schutz der Öffentlichkeit beantragt die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 StGB, die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist, sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Der Antrag ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. Der Beschuldigte hat die Taten eingeräumt. Bis das zuständige Gericht einen Entscheid getroffen hat, gilt die Unschuldsvermutung.