Darum gehts
- Aargauer Gericht erlaubt Iwona und Paula L., in Schweiz zu bleiben
- Patrick F. soll die Frauen missbraucht und gefilmt haben
- Arbeitsverhältnis trotz Beziehung als gültig anerkannt, Aufenthaltsbewilligung bleibt gültig
Ein Sieg für Iwona L.* und ihre Tochter Paula L.* Das Aargauer Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gegen den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von Mutter und Tochter gut. Die beiden Frauen dürfen somit in der Schweiz bleiben.
Iwona und Paula L. sind die mutmasslichen Opfer des ehemaligen Aargauer Grossrates Patrick F.*. Ihm wird vorgeworfen, Mutter und Tochter sowie seine Ex-Frau mit K.o.-Tropfen wehrlos gemacht und anschliessend sexuell missbraucht zu haben. Dabei habe er Filme und Bilder erstellt, so die Staatsanwaltschaft.
Arbeitsverhältnis ist gültig
Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau hatte Iwona und Paula L. eigentlich aus der Schweiz wegweisen wollen. Als Grund gaben die Behörden das Arbeitsverhältnis von Iwona L. an. Patrick F. war gleichzeitig ihr Lebenspartner und Arbeitgeber. Sie war als seine Haushaltshilfe angestellt. Trotz Arbeitsvertrags zahlte F. seiner Lebenspartnerin jedoch kein Gehalt.
Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass dieses Arbeitsverhältnis trotz der Beziehung zwischen den beiden Parteien nicht als Scheinarbeitsverhältnis gilt. Da der Arbeitsvertrag bislang von keiner der beiden Parteien gekündigt wurde, ist auch heute noch von einem bestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen, heisst es in einer Mitteilung der Behörde.
Mit Gutheissung der Beschwerde hebt das Verwaltungsgericht den vorinstanzlichen Entscheid und damit den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin sowie die Wegweisung der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter auf, heisst es in der Mitteilung weiter. Iwona und Paula L. behalten ihre Aufenthaltsbewilligung.
Mutter und Tochter erhalten auch Sozialhilfe
Es ist nicht der erste rechtliche Sieg von Mutter und Tochter seit der medialen Berichterstattung über ihr Schicksal. Bereits Ende Juli hatte der Kanton Aargau entschieden, dass die Gemeinde Untersiggenthal den beiden Frauen rückwirkend ordentliche Sozialhilfe zahlen muss.
Iwona L. und ihre Tochter standen nach der Verhaftung von Patrick F. mittellos da und beantragten Hilfe bei der Gemeinde. Doch statt der ihnen zustehenden Sozialhilfe erhielten sie lediglich Nothilfe. Erst im Juni 2025 wehrte sich Iwona L. gegen diese Behandlung und reichte Beschwerde ein.
*Namen bekannt