Baukrach im Aargau
Sie nannten den Nachbarn «Flunkerer» – jetzt zahlen sie Tausende Franken

Ein Paar aus dem Kanton Aargau hat genug: Der Nachbar plant schon wieder ein Bauprojekt. Doch der schriftliche Protest geht gewaltig nach hinten los.
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Wer allzu giftig gegen den Nachbarn schiesst, zahlt unter Umständen eine saftige Geldstrafe, wie ein Bundesgerichtsurteil zeigt.
Foto: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

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Norina Meyer
Beobachter

Da will man endlich mal seine Ruhe haben – und dann das: Der Nachbar plant schon wieder ein Bauprojekt. Kaum ist der letzte Krach überstanden, flattert bei einem Paar aus dem Kanton Aargau bereits das nächste Gesuch ins Haus – und die Behörden nicken es auch noch ab.

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Die beiden beschliessen, sich zu wehren. Sie tippen eine Beschwerde an das kantonale Baudepartement. Doch statt der erhofften Baubremse für den Nachbarn gibts wenig später Post von der Staatsanwaltschaft für die beiden. Im Eifer des Gefechts haben sie sich glatt im Ton vergriffen und die rote Linie zum Strafrecht überschritten.

Auf den ersten drei Seiten ihres Briefs ist die Welt der Juristen noch in Ordnung: Es geht rein sachlich um das Bauverfahren. Doch auf der vierten und letzten Seite kippt der Ton. Unter dem Titel «Die wahre Geschichte» rechnet das Paar mit dem Charakter des Bauherrn ab. Er sei ein «Provokateur und ein Flunkerer dazu». Das Ganze habe System, und überhaupt habe der Mann sie früher schon wüst beschimpft.

Teure Quittung vom Obergericht

Prompt geht der betupfte Nachbar dagegen vor. Mit Erfolg: Das Aargauer Obergericht verurteilt die Verfasser des Briefs in separaten Verfahren wegen übler Nachrede je zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken sowie einer Busse von 300 Franken.

Doch das Paar akzeptiert die Urteile nicht und zieht sie weiter bis vor Bundesgericht. Die beiden argumentieren, es sei nötig gewesen, die ganze Situation richtigzustellen.

Dem Bauamt ist der Charakter egal

Und was meint das Bundesgericht zum lästernden Paar? Es weist die Beschwerden in einem gemeinsamen Verfahren ab. Wer jemanden als «Provokateur» und «Flunkerer» – also als Lügner – bezeichnet, zielt auf den charakterlichen Anstand eines Menschen. Da das Paar die Worte laut eigenen Aussagen ganz bewusst wählte, war der Vorsatz klar. Eine Rechtfertigung sehen die Richter nicht. Ob der Bauherr ein netter Zeitgenosse, ein Choleriker oder eben ein Flunkerer ist, spielt für die Baubewilligung nämlich keine Rolle. Es kommt nur darauf an, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Persönliche Eigenschaften hingegen sind schlicht irrelevant.

Deshalb darf das Paar vor Gericht nicht einmal den sogenannten Wahrheitsbeweis antreten. Es bekommt also gar nicht erst die Chance, zu beweisen, dass der Nachbar geflunkert hat. Für das Bundesgericht ist klar: Die giftigen Passagen dienen vor allem dazu, den ungeliebten Nachbarn bei der Behörde anzuschwärzen. Das Abenteuer vor dem höchsten Gericht kommt das Paar teuer zu stehen. Es muss auch die Bundesgerichtskosten von 3000 Franken tragen.

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