Darum gehts
- Airbnb-Vermietungen in Wohnzonen Zürich ab heute verboten, Stadt setzt Regel durch
- Mindestens 2650 Business-Apartments betroffen, Busse bei Regelverstössen möglich
- Kontrollteam kostet 650'000 CHF jährlich, fünf neue Vollzeitstellen geschaffen
Für Betreiber von Airbnb und Business-Apartments in Zürich wird es ungemütlich. Ab heute dürfen Wohnungen in Wohnzonen nicht mehr kurzfristig vermietet werden. Das berichtete der «Tages-Anzeiger». Temporär vermietete Wohnungen gelten neu als Gewerbenutzung und dürfen deshalb nicht mehr zum vorgeschriebenen Wohnanteil zählen.
Neu braucht es zudem ein Baugesuch, wenn eine Wohnung in ein Business-Apartment umgewandelt wird. Das gilt auch dann, wenn baulich nichts verändert wird. Mit dieser Regelung soll unter anderem das knappe Angebot an Wohnungen entlastet werden.
Das Bundesgericht hatte die neue Regelung Ende Juni als rechtmässig bestätigt. Damit endete ein fünfjähriger Rechtsstreit.
2650 Wohnungen könnten betroffen sein
Wie viele der rund 5300 Business-Apartments in Zürich gegen die neue Regel verstossen, ist unklar. Nach einer Schätzung vom «Tages-Anzeiger» dürfte es mindestens die Hälfte sein.
Wird der vorgeschriebene Wohnanteil nicht eingehalten, fordert die Stadt die Eigentümerschaft auf, «innert angemessener, kurzer Frist den rechtmässigen Zustand herzustellen», sagt Anne-Kathleen von der Heyde, Direktorin des Amtes für Baubewilligungen, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Die Wohnungen müssen dann wieder regulär vermietet werden. Als Beleg können etwa Buchungsstornierungen oder langfristige Mietverträge dienen. Wer die Anweisung nicht befolgt, wird beim Statthalter verzeigt und muss mit einer Busse rechnen. Die Rücknutzung kann juristisch angefochten werden.
Für die Kontrollen schafft die Stadt fünf neue Vollzeitstellen. Das Team soll während drei Jahren sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden. Die Stellen kosten rund 650'000 Franken pro Jahr. Bei der Suche nach Verstössen setzt die Stadt auch auf Hinweise aus der Bevölkerung. Verdächtige Angebote können dem Amt für Baubewilligungen gemeldet werden.
Die neue Regel geht auf einen Vorstoss der Alternativen Liste aus dem Jahr 2009 zurück. Bürgerliche Parteien und die GLP kritisieren sie als zu starken Eingriff ins Eigentum. Die FDP begrüsst den Vollzug, stellt aber die fünf neuen Stellen infrage.