Lesbische Mütter Nina und Nadia über Stiefkindadoption
«Kein Heteropaar muss solche Fragen beantworten»

Regenbogenfamilien müssen viele Hürden nehmen, damit ihre Elternschaft anerkannt wird. Das könnte sich jetzt ändern.
Kommentieren
1/6
Nadia (l.) und Nina durchliefen zweimal das Stiefkindadoptionsverfahren.
Foto: Mattia Coda

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Regenbogenfamilien kämpfen in der Schweiz mit komplizierten Stiefkindadoptionsverfahren
  • Je nach Kanton dauert das Verfahren länger
  • Ständerat debattiert über Vereinfachung der Stiefkindadoption

«Das ist meine Partnerin, die andere Mutter des Kindes.» Als ihre neugeborene Tochter eine Woche auf der Neonatologie verbringen musste, sagte Nina (39) diesen Satz gleich zu Beginn zu den Pflegenden. Sie wollte sicherstellen, dass auch Nadia (45) jederzeit zu ihrem gemeinsamen Kind durfte.

Sichtlich bewegt sitzt Nina an einem Juniabend in Bern neben ihrer Partnerin Nadia und erinnert sich an jene Zeit. Probleme habe es damals keine gegeben, sagt sie heute. Trotzdem blieb die Angst. «Wenn es hart auf hart gekommen wäre und eine medizinische Entscheidung hätte getroffen werden müssen, hätte nur ich entscheiden dürfen», sagt sie. Denn Nadia galt rechtlich zunächst nicht als Mutter des Kindes.

Privater Samenspender

Nina und Nadia sind seit 2012 ein Paar. Lange bevor ihre beiden Kinder zur Welt kamen, diskutierten sie darüber, wie sie eine Familie gründen könnten. Schliesslich entschieden sie sich für eine private Samenspende. Ihnen war wichtig, dass ihre Kinder den Spender kennen und Kontakt zu ihm haben können. «Wir wollten jemanden, der in ihrem Leben präsent ist», sagt Nina. 

Vor vier Jahren brachte Nadia das erste Kind zur Welt, Nina vor zwei Jahren das zweite. Doch mit der Geburt begann auch ein rechtlicher Schwebezustand. Weil die Kinder durch eine private Samenspende gezeugt wurden, wurde jeweils nur die gebärende Mutter automatisch als Elternteil anerkannt. Die andere Mutter musste das Kind später als Stiefkind adoptieren.

Für die Stiefkindadoption gelten zahlreiche Voraussetzungen. Unter anderem müssen die Partnerinnen seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Zudem muss die adoptionswillige Person während mindestens eines Jahres für das Kind gesorgt haben, bevor sie ein Adoptionsgesuch einreichen kann.

Viele Risiken

Zwar wurde mit der Ehe für alle die Möglichkeit geschaffen, dass verheiratete queere Paare eine anonyme Samenspende über eine Schweizer Samenbank in Anspruch nehmen können. In diesem Fall wird der nicht gebärende Elternteil von Geburt an rechtlich anerkannt. Andere Formen der Familiengründung sind jedoch weiterhin nicht gleichgestellt.

«Wir wussten von Anfang an: Die Kinder und wir werden über ein Jahr lang in einer rechtlich prekären Situation sein», sagt Nina. Tatsächlich dauerte es bei beiden Kindern rund anderthalb Jahre, bis die Stiefkindadoption abgeschlossen war. 

Während dieser Zeit bestehen zahlreiche Risiken. «Wenn das rechtlich anerkannte Elternteil stirbt, wenn sich das Paar trennt oder wenn sonst etwas passiert, wären weder das Kind noch der andere Elternteil rechtlich abgesichert», sagt Nadia. Auch erbrechtlich ist die Situation problematisch. Das nicht adoptierte Kind hätte beispielsweise keinen Anspruch auf das Erbe des zweiten Elternteils gehabt. 

Dutzende Dokumente

Auch eine Trennung kann gravierende Folgen haben. Das zeigte ein Bundesgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr. Im Zentrum stand das Kind eines lesbischen Paars, das mithilfe einer Samenspende gezeugt worden war. Als das Paar sich trennte und die nicht leibliche Mutter ein Besuchsrecht für das Kind forderte, lehnte das Bundesgericht dies ab.

Besonders belastend empfanden Nina und Nadia das Adoptionsverfahren selbst. Sie mussten Dutzende Dokumente zusammentragen, darunter Steuerunterlagen, Wohnsitzbestätigungen, ärztliche Zeugnisse und eine ausführliche Biografie. Auch Fotos ihrer Wohnung mussten sie einreichen. «Man legt sein ganzes Leben offen», sagt Nadia. 

Nina störte vor allem der Grundgedanke hinter dem Verfahren. «Für mich ist das doch nicht mein Stiefkind. Es ist mein Wunschkind.» Trotzdem habe sie beweisen müssen, dass sie geeignet sei, ein Kind grosszuziehen. «Kein Heteropaar muss solche Fragen beantworten.»

Kantonale Unterschiede

Hinzu kommen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Während Nadia, die in einem anderen Kanton als Nina gebar, lediglich ein kurzes Telefongespräch mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) führte, erhielt Nina im Kanton Bern einen Brief mit Fristsetzung und der Aufforderung, den Vater des Kindes bekannt zu geben. Später verlangten die Behörden zusätzliche Dokumente und Nachweise.

«Es wirkte teilweise sehr willkürlich», sagt Nadia. «Und vor allem war völlig intransparent, welche Schritte als Nächstes kommen und wie lange alles dauert.»

Genau diese Unterschiede kritisiert auch Alessandra Widmer (37), Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS). Wie stark die Verfahren je nach Wohnort variieren, zeigt auch eine Umfrage der LOS unter 85 Regenbogenfamilien aus der ganzen Schweiz. «Je nach Kanton dauert die Adoption etwas mehr als ein Jahr, anderswo zweieinhalb Jahre oder länger», sagt Widmer. «Wenn administrative Abläufe derart unterschiedlich gehandhabt werden, führt das zu einer rechtlichen Ungleichbehandlung.»

Ständerat beugt sich über Vorlage

Nun könnte sich die Situation ändern. Anfang März sprach der Nationalrat sich für eine erleichterte Stiefkindadoption für gemeinsame Wunschkinder aus. Unter anderem würden das bisher erforderliche Pflegejahr sowie die Pflicht des dreijährigen gemeinsamen Haushaltes wegfallen. Zudem sollen Adoptionsgesuche bereits vor der Geburt eingereicht werden können.

Für Widmer wäre dies nach der Ehe für alle die «wichtigste familienrechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien der vergangenen Jahre». Vor allem die betroffenen Kinder würden schneller rechtlich abgesichert.

Am Mittwoch berät der Ständerat über die Vorlage. Die behandelnde Kommission beantragt allerdings, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Vorlage soll stattdessen gemeinsam mit der laufenden Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes behandelt werden. 

Weitere Generation betroffen

Widmer warnt vor den Folgen einer Rückweisung. Bis eine Gesamtrevision abgeschlossen sei, könnten weitere zehn Jahre vergehen. «Mindestens eine weitere Generation von Regenbogenfamilien müsste dann noch durch dieselben Verfahren gehen», sagt sie.

Nina und Nadia hoffen ebenfalls, dass die Reform nicht aufgeschoben wird. Obwohl sie die Verfahren inzwischen erfolgreich abgeschlossen haben und ihre beiden Kinder heute rechtlich abgesichert sind, möchten sie ihre Erfahrungen öffentlich machen.

«Für uns ist es glücklicherweise gut ausgegangen», sagt Nina. «Aber wir erzählen unsere Geschichte, damit andere Familien das hoffentlich nicht mehr durchmachen müssen.»

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen