Die grosse Kammer nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 121 gegen 55 Stimmen bei vier Enthaltungen an. Ein Antrag auf Nichteintreten vonseiten der SVP war zuvor im Rat abgelehnt worden.
Konkret sollen Kinder, die seit Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. So soll nach dem Willen des Nationalrates etwa die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung wegfallen.
Die zuständige Rechtskommission des Nationalrates (RK-S) ging derweil weiter als der Bundesrat, der sich mit dem Anliegen grundsätzlich einverstanden gezeigt hatte. Denn mit der Zustimmung des Rates wurde auch die Voraussetzung eines seit mindestens drei Jahren bestehenden, gemeinsamen Haushaltes aus der Vorlage gestrichen.
Der Nationalrat will demnach, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine «auf Dauer angestrebte Elternschaft» führt und gemeinsam Verantwortung übernimmt. Dies, auch wenn der Wunschelternteil vor der Adoption nicht für die Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt hat.
Als Nächstes muss sich der Ständerat über die Vorlage beugen.