Im Schlauchboot unterwegs
Böötle auf Aare, Reuss und Co – so gehts richtig

Sommerzeit ist Böötlezeit. Doch beim gemütlichen Treiben über den Fluss drohen viele Gefahren. Es ist daher umso wichtiger, sich vorab mit dem richtigen Verhalten und den Regeln auf Aare, Reuss und Co vertraut zu machen.
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Bei den aktuellen Temperaturen zieht es viele zum Böötlen auf die Flüsse.
Foto: Zamir Loshi

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Gefahren durch Strömungen, Hindernisse und falsches Verhalten beim Böötle
  • Gesetz: Gummiboote beschriften, Rettungswesten tragen, Sicherheitsabstände einhalten
  • Nur fit und nüchtern aufs Boot, vorab über Gefahrenstellen informieren
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Schwitzhitze bis zum Wochenende: Bei den aktuellen Temperaturen lockt das kühle Nass. Besonders wenn man sich dabei auf Aare, Rhein oder Limmat im Schlauchboot treiben lassen kann. Doch das Böötlen auf Flüssen sollte nicht unterschätzt werden. Stehende Hindernisse wie Brückenpfeiler, variierende Wasserstände oder von oben unsichtbare Strömungen können gerade für unerfahrene Böötler oder bei Selbstüberschätzung zur grossen Gefahr werden.

Die Schweizer Kantonspolizeien und die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) warnen regelmässig vor unterschätzten Gefahren beim Böötle oder beim Schwimmen in fliessenden Gewässern und weisen auf gesetzliche Regeln hin. Blick hat für dich die Übersicht, wie du dich auf deinen Flusstrip vorbereitest und was du dabei beachten solltest. 

Gummiboote müssen beschriftet werden

Jedes Gummiboot muss per Gesetz gut sichtbar mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers beschriftet sein. Treibt ein Boot leer ab, kann die Polizei dadurch sofort prüfen, ob ein Notfall vorliegt und Personen vermisst werden, heisst es auf der Seite der Stadt Zürich. 

Jeder an Bord braucht eine Rettungsweste

Zudem gibt es eine Rettungswesten-Pflicht beim Böotle. Auf Flüssen muss für jede Person an Bord ein Rettungsmittel (etwa eine Rettungsweste mit Kragen und Minimalauftrieb von 75 Newton) mitgeführt werden. Die Stadt Zürich empfiehlt dabei dringend, Rettungswesten bereits vor Fahrtbeginn anzuziehen, um für ein unerwartetes Überbordgehen gewappnet zu sein. 

Sicherheitsabstände einhalten

Weiter müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. «Schlauchboote, welche kürzer als 4 Meter sind, und alle Strandboote, egal welcher Länge, dürfen sich nur in der inneren Uferzone (150 Meter) oder im Abstand von höchstens 150 Metern um sie begleitende Schiffe herum verkehren», heisst es hierzu auf der Seite der Stadt Zürich. 

Niemals Boote zusammenbinden

Auf dem Fluss lauern viele Hindernisse: Im Wasser liegende Bäume, Äste oder Brückenpfeiler können Boote zum Kentern bringen. Die Stadt Bern warnt mit der Kampagne «Aare You Safe?» Böötler daher auch davor, Boote zu «Boot-Inseln» zusammenzubinden. Denn so werden die Boote nicht mehr manövrierfähig und können Hindernissen nicht mehr ausweichen. Auch Kinder dürfen niemals am Boot oder untereinander festgebunden werden – denn kentert das Boot, werden sie unter Wasser gezogen. 

Zudem dürfen die auf dem Boot angegebene maximale Personenzahl und das Maximalgewicht niemals überschritten werden, warnt die SLRG.

Vorab über Gefahrenstellen informieren

Flussabschnitte verändern sich ständig. Zudem lauern an vielen Stellen unberechenbare Strömungen und durch Wehre und Schwellen entstehen gefährliche Wasserwalzen. Bevor man sich daher auf eine unbekannte Flussroute begibt, heisst es: die Flussabschnitte zuvor überprüfen.

Die Stadt Bern etwa informiert in einer Aarekarte über Hindernisse und gefährliche Passagen entlang des Flusses. So gilt vor dem Stauwehr Felsenau und dem Wehr Engehalde etwa: Unbedingt rechtzeitig auswassern. Auf der Seite der Stadt Zürich finden sich auch Hinweise zur Signalisation von Baustellen auf der Limmat, etwa vor dem Höngger Wehr. Auf der Reuss müssen Böötler im Raum Bremgarten AG und Windisch AG auf Strömungen und Kraftwerke achtgeben.

Vorab sollten sich Böötler auch über Einstiegs- und Ausstiegsstellen am Fluss informieren. 

Nur fit und nüchtern aufs Boot

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) schreibt auf ihrer Seite: «Wer ein Boot führt oder sich daran beteiligt, muss fahrtüchtig sein.» Das heisst, wer Gummiboot fährt, verschiebt das kühle Bier auf die Rückkehr an Land und verzichtet auf Drogen. 

Zudem gilt: Wer sicher böötlen will, schützt sich ausserdem vor Hitze und Kälte. Es braucht daher ausreichend Sonnenschutz, um einen Sonnenstich oder Hitzschlag zu verhindern. Auch der Aufenthalt im kalten Wasser sollte nicht übertrieben werden, denn bei Unterkühlung drohen Muskelkrämpfe, warnt die SLRG.

Generell gilt: Nur gute und geübte Schwimmer sollten sich ins freie Gewässer wagen, empfiehlt die SLRG. Unberechenbare Strömungen und variierende Wasserstände machen Flüsse, Seen und Weiher zu tückischen Badeorten. 


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