Darum gehts
- Prozess um tödlichen Bergsturz 2017 am Piz Cengalo in Pontresina gestartet
- Staatsanwalt: Sperrung hätte Tragödie mit acht Toten verhindern können
- Urteilsverkündung für 4. September 2026 angesetzt, bedingte Geldstrafen gefordert
«Sehe ich so aus, als würde ich Ihnen jetzt ein Interview geben!?»
Blick spricht in der Verhandlungspause kurz Nationalrätin Anna Giacometti (64, FDP) an. Sie scheint gerade nicht bester Dinge zu sein, verwehrt sogar den Handschlag.
„Sehe ich so aus, als würde ich Ihnen jetzt ein Interview geben!?“, blafft sie den Reporter an, als dieser sich als Blick-Journalist vorgestellt hatte.
Zur Erinnerung: Giacometti zeigte sich seit Anfang dieses Prozesses nicht ein einziges Mal in der Öffentlichkeit und vor den zahlreich erschienenen Journalisten. Fotos der Nationalrätin am Gericht gibt es keine.
Währenddessen hat der Anwalt des AWN-Geologen sein Plädoyer wieder aufgenommen.
«Beweisfundament ist dünn und brüchig»
Nach verschiedenen, technischen Ausführungen gibt der Anwalt noch einmal Gas und greift die Anklage frontal an. «Das Beweisfundament ist dünn und brüchig», sagt er und erhebt grosse Kritik an die Anklageschrift. Danach seziert er das wichtige Dokument der Anklage Absatz für Absatz. «Kurz, oberflächlich, unpräzise, vage und indifferent» seien die Vorwürfe gegenüber den Beschuldigten. Die Anklageschrift sei «ungenügend» in Bezug auf die Fahrlässigkeit.
Bei damaligem Wissensstand sei das Risiko, die Wanderwege nicht zu sperren, «zumutbar» gewesen. Alleine deswegen könne keine Fahrlässigkeit vorliegen. Er macht weiter und zieht die juristische Definition von «Fahrlässigkeit» hinzu. Der Anwalt des Geologen des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren sät auch dort Zweifel daran, ob sein Mandant wirklich fahrlässig gehandelt hat. Ob er damit erfolgreich ist oder nicht, lässt sich aus den Gesichtern der Richterin und der Richter nicht herauslesen.
Einen Teil seiner doch respektablen Redezeit verwendet der Anwalt des AWN-Geologen auf das Gutachten eines unabhängigen Geologen. Dieses bildet einen wichtigen Teil der Anklage, sei aber subjektiv, unprofessionell und es fehle dem Experten ohnehin an Erfahrung sagt der Anwalt. «Er gab zu, dass das sein erstes Gutachten sei.»
Es folgt jetzt eine Pause bis ungefähr 09.40 Uhr.
«Könnten im Kanton Graubünden nicht mehr leben»
Auch er schlägt mehrheitlich in die gleiche Kerbe wie seine Vorredner, führt das «Restrisiko» ins Feld, dem sich die Verunglückten mutmasslich willentlich aussetzten. Und er bringt das bereits vertraute Bild des komplett gesperrten Kantons, würden die Behörden ständig wegen jeder Gefahr alles zumachen: «Man müsste Wanderwege, Strassen und Infrastruktur schliessen.»
Er zeichnet ein utopisches Bild eines Landes, in dem wegen jeder kleinsten Gefahr alles abgeriegelt würde und warnt: «Dann könnten wir im Kanton Graubünden nicht mehr leben. Weite Teile müssten als unbewohnbar erachtet werden.»
Auch er ist der Meinung, dass der Bergsturz nicht vorhersehbar war und die verunglückten Wanderer das Risiko in Kauf nahmen. Die Angeklagten treffe keine Schuld. Ein Schuldspruch würde eine desaströse Präzedenz schaffen: «Sprechen Sie diese heute schuldig, müsste in Zukunft ein völlig unrealistischer Massstab angewendet werden.»
Der zweite Tag ist eröffnet
Die Vorsitzende Richterin eröffnet den Verhandlungstag. Blick weiss: Das Ziel des Gerichtes ist, heute sämtliche Plädoyers durchzubringen, damit morgen schon ein erster Tag auf die geheime Urteilsbesprechung des Gerichtes verwendet werden kann. Diese Information ist aber ohne Gewähr. Das Wort hat nun, zum Auftakt von Tag zwei, der Verteidiger des Geologen des Amtes für Wald und Naturgefahren.
Es geht gleich weiter
Guten Morgen vom Bondo-Prozess, Tag zwei. Heute stehen die restlichen drei Verteidiger-Plädoyers auf dem Programm, die zweiten Vorträge der Parteien und die Schlussworte der Beschuldigten. Wir wünschen viel Vergnügen beim Mitlesen und einen schönen Tag.
Ende Tag eins
Damit hat der Verteidiger geschlossen. Das Regionalgericht Maloja hat für heute genug gehört und beendet diesen ersten Verhandlungstag im Fall Bondo.
An dieser Stelle finden Sie bald eine Zusammenfassung des Tages. Morgen geht es um 8 Uhr weiter, Blick berichtet live.
Wir bedanken uns fürs Mitlesen und wünschen einen angenehmen Abend.
«Restrisiko»
Ein grosser Teil des Plädoyers behandelt das «Restrisiko». «Das Restrisiko ist eingetreten», sagt der Anwalt des Forstingenieurs des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN). «Den Wanderern war das Restrisiko ebenfalls bekannt und sie haben es in Kauf genommen», fährt er fort. Gleichermassen schiebt er aber an die Angehörigen gewandt schnell ein «verstehen Sie mich nicht falsch» nach. «Ich hätte mich wahrscheinlich genau gleich verhalten.»
Diesem Restrisiko hätten sich auch die angeklagten Experten ausgesetzt, in dem sie sich damals in der Todeszone absetzen liessen. Wenn man dieses Restrisiko nicht mehr eingehen dürfte, dürfte man viele Wanderwege im alpinen Gebiet nicht mehr unterhalten. «Brienz müsste sosfort wieder evakuiert werden.»
Das Verhalten seines Mandanten sei nicht strafbar gewesen. Er fordert für den Forstingenieur des AWN einen Freispruch von Schuld und Strafe.
«Anklageschrift ungenügend»
«Die damaligen Ereignisse waren dramatisch und haben alle überrascht. Sie, meine Damen und Herren Richter, müssen jetzt darüber entscheiden, ob jemand dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die Antwort ist: Nein.» So führt der Anwalt des Forstingenieurs des Amtes für Wald und Naturgefahren sein Plädoyer ein.
Der Mitarbeiter soll die Gefahr damals deutlich falsch eingeschätzt haben, so die Anklage. «Die Vorwürfe sind pauschaler Natur. Es wird nicht aufgezeigt, welcher Mitarbeiter wann genau falsch gehandelt haben soll.» Von Anfang an habe sein Mandant und auch die anderen Angeklagten stets transparent gehandelt und seien immer kooperativ gewesen. Sein Mandant sei schon deshalb freizusprechen, weil ihm die Anklageschrift keine konkreten Vorwürfe macht. «Die Anklageschrift ist ungenügend.»
Bereits der Fakt, dass sich die Expertengruppe einige Zeit vor dem tragischen Sturz in der «Todeszone» mittels Helikopter für einen Augenschein habe absetzen lassen, zeige, dass sie nicht mit einem unmittelbar bevorstehenden Sturz gerechnet haben.
Gefahr «mit einhundertprozentiger Freiwilligkeit» in Kauf genommen
Der Verteidiger des externen Geologen Julien P. hat nach über drei Stunden Plädoyer geschlossen. Nach einem langen Geologie-Referat kommt er in seiner Bilanz unter anderem zum Schluss: «Ein Bergsturz war nicht zu erwarten».
Sein Mandant habe weder seine Garantenstellung verletzt, noch seine Pflichten missachtet. Er sei freizusprechen. Im Gebiet seien Schilder gehangen, auf denen unter anderem stand: «Aufenthalt im Gefahrenbereich vermeiden.» Die Opfer hätten «die Gefahr mit einhundertprozentiger Freiwilligkeit» in Kauf genommen.
Das Gericht macht nun eine zehnminütige Pause. Danach folgt das Plädoyer des Verteidigers des Forstingenieurs des Amtes für Wald und Naturgefahren. Wir melden uns gleich zurück.
Es geht weiter
Der Rechtsanwalt des externen Geologen Julien P. fährt fort. Er befindet sich aktuell tief im Detail zum Thema «lockeres Gestein» am Pizzo Cengalo. Hierzu zeigt er immer wieder verschiedene Bilder des Berges auf dem grossen Beamer im Kongresszentrum von Pontresina. Der branchenferne, nicht-Geologie-affine Zuhörer ist nicht in der Lage, den detaillierten Ausführungen zu folgen.
Am 23. August 2017 stürzten drei Millionen Kubikmeter Fels vom Piz Cengalo ins Val Bondasca. Acht Berggänger aus der Schweiz, Deutschland und Österreich kamen ums Leben. Angeklagt sind die damalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti (64) sowie zwei Geologen, ein Forstingenieur und ein Förster. Ihnen wird mehrfach fahrlässige Tötung vorgeworfen. Am Montag ist der Prozess in Pontresina gestartet.
Die Warnzeichen
Der entscheidende Streit dreht sich um die Tage vor dem Unglück. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich die Gefahrenlage bereits im Juli 2017 deutlich verändert. Ein unabhängiger Geologe bezeichnete die Situation am 10. August als «alarmierend» und «nahe an einer Katastrophe». Elf Tage vor dem Bergsturz wurde das Gebiet per Helikopter begutachtet. In einem E-Mail der Expertengruppe hiess es danach allerdings: «Gemäss unserem Flug ist das Ganze wohl doch nicht so kritisch.»
Genau hier liegt die Achillesferse der Anklage: Es gab Warnsignale – aber offenbar keine Einigkeit darüber, was sie bedeuteten. Der Staatsanwalt sagt, spätestens zu diesem Zeitpunkt sei das Risiko unvertretbar hoch gewesen. Hätte man die Wege zugemacht, wäre die Tragödie ausgeblieben: «Durch die Sperrung der Wege hätte ihr Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können.»
Wer hätte handeln müssen?
Die damalige Gemeindepräsidentin Anna Giacometti weist die Verantwortung zurück – und gibt den Kantons- und Gemeindemitarbeitern die Schuld! «Ich habe den Experten vertraut», sagte sie vor Gericht. Von einer erhöhten Gefahrenlage habe sie nichts gewusst, eine Sperrung der Wege sei nie diskutiert worden. Eine ihrer Aussagen sorgt für Aufsehen: «Aus heiterem Himmel sperrt man keine Wege.»
Sämtliche weiteren Beschuldigten verweigerten die Aussage. Damit entsteht ein bemerkenswertes Verantwortungs-Pingpong: Die Gemeinde verweist auf die Experten, die Verteidigung der Experten auf die Unsicherheit der damaligen Erkenntnisse. Für das Gericht wird deshalb nicht nur entscheidend sein, was man heute über den Bergsturz weiss, sondern was die Beschuldigten damals vernünftigerweise wissen konnten.
Experten gegen Experten
Die Verteidigung greift genau diesen Punkt an. Kleinere Felsstürze seien nicht automatisch Vorboten eines grossen Bergsturzes. Die angeklagten Geologen vertreten deshalb eine «dezidiert andere Auffassung» als der unabhängige Gutachter der Staatsanwaltschaft.
Der Anwalt eines angeklagten Forstingenieurs des Amts für Wald und Naturgefahren sagte: «Den Wanderern war das Restrisiko bekannt, und sie haben es in Kauf genommen.» Der Verteidiger von Geologe Julien P.* bezeichnet die Anklage als «mangelhaft und ungenügend», das Gutachten «tendenziös».
Das macht eine Bewertung heikel: Das unabhängige Gutachten belastet die Beschuldigten, gleichzeitig liegen Gegengutachten vor, die zu einer anderen Einschätzung kommen.
Bedingte Geldstrafen gefordert
Für die Angehörigen der acht Opfer ist diese Unsicherheit schwer auszuhalten. Opfer-Anwalt Reto Nigg bringt ihre Sicht auf den Punkt: «Der Bergsturz vor fast neun Jahren war unvermeidlich. Die acht Toten nicht.» Seine Klienten wollten keine finanziellen Vorteile, sondern Erklärungen und Erkenntnisse über das Krisenmanagement von damals.
Überraschend: Die Anklage fordert lediglich bedingte Geldstrafen – auch wenn der Staatsanwalt überzeugt ist, dass die fünf Angeklagten für den Tod von acht Berggängern verantwortlich sind.
Wie es weitergeht
Am Montag haben die Staatsanwaltschaft, die Opferseite und zwei von insgesamt fünf Verteidigern plädiert – teilweise sehr technisch, mit vielen Verweisen auf komplexe Gutachten. Am Dienstag geht es ab 8 Uhr weiter mit den Plädoyers der übrigen drei Anwälte der Beschuldigten. Blick berichtet wiederum live. Die Verhandlung soll am Dienstagabend beendet werden. Das Urteil ist für den 4. September angekündigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert