Gotthardtunnel, Flüge, Lampen
Das ändert sich im September in der Schweiz

Nächsten Monat stehen wieder einige Änderungen in der Schweiz bevor. Es gibt ein Verkaufsverbot für bestimmte Lampen, der Gotthardstrassentunnel wird mehrere Nächte gesperrt und eine US-Airline reduziert die Flüge in die Schweiz. Das ändert sich alles im September.
Publiziert: 11:24 Uhr
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Aktualisiert: 12:24 Uhr
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Per 1. September tritt ein Verkaufsverbot für bestimmte Leuchtmittel in Kraft.
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Darum gehts

  • Verkaufsverbot für bestimmte Leuchtmittel
  • Spotify erhöht Abo-Preise
  • Swiss fliegt wieder nach Tel Aviv
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Verkaufsverbot für bestimmte Leuchtmittel

Per 1. September wird der Verkauf bestimmter Leuchtmittel in der Schweiz verboten. Betroffen sind drei Typen. Es handelt sich dabei um sogenannte lineare Leuchtstofflampen (T8), Hochvolt-Halogenlampen (G9) sowie Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6, 35).

Der Import dieser Lampen ist bereits seit Spätsommer 2023 verboten. Händler durften aber weiterhin ihre Lagerbestände abverkaufen. Damit ist jetzt auch Schluss. Nicht verboten ist die private Verwendung der Lampen.

Grundlage des Verkaufsverbots ist eine Ökodesign-Richtlinie der EU. Diese hat höhere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, etwa von Lampen, zur Folge. Auch Schadstoffe sollen reduziert werden. Bei Lampen ist das zum Beispiel Quecksilber. Die Schweiz hat diese EU-Richtlinie übernommen.

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Nachtsperrungen des Gotthardtunnels

Nachdem der Gotthardtunnel bereits im Juni mehrere Nächte gesperrt worden war, stehen im September bereits die nächsten Nachtsperrungen an. Der TCS hat alle Sperrungen auf seiner Homepage aufgelistet. Sie gelten jeweils von 20 Uhr am Abend bis 5 Uhr am folgenden Morgen:

  • 8. bis 12. September (4 Nächte)
  • 15. bis 19. September (4 Nächte)
  • 22. bis 26. September (4 Nächte)
  • 29. September bis 3. Oktober (4 Nächte)

Der TCS empfiehlt, den Tunnel über den Gotthardpass zu umfahren.

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Spotify wird teurer

Der Musikstreaming-Marktführer Spotify erhöht nach rund zwei Jahren wieder seine Abo-Preise. Sie sollen ab September unter anderem in Europa, Asien, Lateinamerika und Afrika steigen, wie das Unternehmen aus Schweden ankündigte.

Spotify machte zunächst keine Angaben zu künftigen Preisstufen in einzelnen Ländern. Aus einer der Ankündigung hinzugefügten Beispiel-E-Mail an Abonnenten ging aber hervor, dass der Euro-Preis für ein Einzelabo von zuletzt 10.99 auf 11.99 steigen soll. In der Schweiz kostet dasselbe Abo derzeit 13.95 Franken.

Hierzulande nutzen schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen Spotify. Weltweit sind es 696 Millionen Nutzer, darunter 276 Millionen zahlende Abo-Kunden.

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US-Airline reduziert Flüge in die Schweiz

Delta Airlines, die zweitgrösste Fluggesellschaft der Welt, hat laut dem Portal Aeroroutes ihren Flugplan für die Herbstsaison angepasst. Betroffen sind sechs Routen nach Europa, darunter zwei in die Schweiz.

Ab dem 8. September 2025 fliegt die Airline nur noch dreimal statt siebenmal wöchentlich von Atlanta nach Zürich. Neu kommt auf dieser Strecke ein Airbus A330-200 zum Einsatz. Dieser ersetzt die bisherige Boeing 767-300ER.

Ab dem 3. September 2025 gibt es ausserdem nur noch fünf Flüge pro Woche, statt bisher sieben, von New York JFK nach Genf. Zwischen dem 1. September und dem 11. Oktober gibt es sogar nur vier Flüge pro Woche. Neu ersetzt auf dieser Strecke eine Boeing 767-400ER die bisherige 767-300ER.

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Swiss fliegt wieder nach Tel Aviv

Swiss nimmt den Flugbetrieb nach und von Tel Aviv bereits am 25. September wieder auf – vier Tage früher als ursprünglich angekündigt. Die Schweizer Fluggesellschaft reagiert damit auf die hohe Nachfrage auf dieser Strecke, heisst es. «Für die vorzeitige Wiederaufnahme stehen ausreichend Flugzeuge und Crews zur Verfügung.»

Geplant ist ein täglicher Flug mit einem Airbus A330-300 unter der Flugnummer LX252, der Rückflug nach Zürich erfolgt unter der Flugnummer LX253.

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Ikea Schweiz führt neues Treuepunkte-System ein

Ikea Schweiz führt im September ein neues Treuepunkte-System ein – jedoch nur für Ikea-Family-Mitglieder. Fortan können sie Punkte auf ihrem Konto sammeln – aber auch von Aktionen profitieren. Pro 5 ausgegebene Franken gibts einen Treuepunkt.

Die Punkte lassen sich gegen Bons eintauschen. Doch Vorsicht: Einmal eingetauscht, sind die Bons nur 30 Tage lang gültig. Es ist daher ratsam, erst kurz vor einem geplanten Einkauf die Punkte gegen einen Bon einzutauschen.

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Änderungen in einzelnen Kantonen

Stipendien im Kanton Zug

Der Kanton Zug will sein 2006 zuletzt angepasstes Gesetz über die Ausbildungsbeiträge per 1. September revidieren. Damit verfolgt die Regierung verschiedene Ziele: mehr Stipendiengelder für mehr Personen, die Möglichkeit, Gesuche elektronisch einzureichen, und eine neue Berechnung der Ausbildungsbeiträge.

In Zukunft werden die finanziellen Mittel einer Person, einschliesslich der «zumutbaren» Eigenleistungen, mit den Ausbildungskosten verglichen. Resultiert ein Fehlbetrag, gibt es Anspruch auf Ausbildungsbeiträge.

Ein weiteres Ziel der Totalrevision ist die Einführung von Arbeitsmarktstipendien. Diese sollen Abschlüsse von Verbänden sowie Sprach- und Informatikzertifikate fördern und die Hürden einer Weiterbildung für Erwerbstätige senken.

Tempo-30-Gesuche im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern soll Gesuche um Tempo 30 auf Kantonsstrassen innert zehn Monaten bearbeiten. Dies sieht eine Anpassung der Strassenverkehrsordnung per 1. September vor, die der Regierungsrat verabschiedet hat. Sie soll die Kriterien für Tempo 30 vereinheitlichen und transparenter machen.

Derzeit liegen 31 Gesuche von 19 Gemeinden bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur vor, um Tempo 30 auf Kantonsstrassen zu prüfen. Während des laufenden politischen Prozesses der letzten Jahre hätten sich die Gesuche aufgestaut. Diese sollen nun unter Berücksichtigung der neuen Grundlagen bearbeitet werden.

Die Luzerner Stimmbevölkerung wird sich noch in diesem Jahr mit dem Thema Tempolimit befassen. Am 30. November soll die Abstimmung über die SVP-Initiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» stattfinden. Diese verlangt, dass auf «verkehrsorientierten Strassen» innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt wird.

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