Franzose starb bei Pegasos
Eltern zweifeln, ob ihr Sohn (†28) urteilsfähig war

Ein Franzose reiste für Sterbehilfe in die Schweiz. Nun könnte sein Fall weitreichende Folgen haben. Ein Baselbieter Gericht verlangt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, weil bei der Abklärung seiner Urteilsfähigkeit womöglich zu wenig genau hingeschaut wurde.
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Ein Franzose schied in der Schweiz freiwillig aus dem Leben (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein Franzose (†28) beging 2022 in der Schweiz assistierten Suizid
  • Eltern bezweifeln Urteilsfähigkeit und klagen gegen Arzt sowie Klinikleitung
  • Baselbieter Staatsanwaltschaft muss nach Urteil weiter ermitteln
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Janine EnderliRedaktorin News

Ein junger Mann (†28) entschied sich 2022, in die Schweiz zu reisen und sein Leben in einer Klinik der Organisation Pegasos zu beenden. Der Franzose litt an einer Augenkrankheit, wie CH Media berichtet. Er hatte ständig Schmerzen und musste seinen Job als Wirtschaftsprüfer aufgeben. Schliesslich sah er keinen Ausweg mehr. Er wollte aus dem Leben scheiden – und zwar in der Schweiz. 

Hierzulande ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich legal, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt (Art. 115 StGB). Damit sie rechtlich zulässig ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese Voraussetzungen gelten

Urteilsfähigkeit 

1. Die Person weiss, was sie tut.

2. Die Person muss einen dauerhaften Sterbewunsch hegen.

3. Die Person darf nicht aus dem Affekt handeln und kennt mögliche Alternativen.

Autonomie 

4. Die Person darf nicht von Dritten beeinflusst werden. 

5. Die Person muss die zum Tod führende Handlung selbst ausführen. Die helfende Person darf dabei keine selbstsüchtigen Motive verfolgen. 

Die Eltern des Franzosen bestreiten, dass ihr Sohn urteilsfähig war, und zogen vor Gericht. Gegenüber Pegasos soll der 28-Jährige angegeben haben, den Sterbewunsch mit seinen Eltern besprochen zu haben. Diese Darstellung war offenbar falsch: Die Eltern erfuhren laut Bericht erst durch die Polizei von seinem Tod.

Auch Britin starb in der Schweiz

Es ist nicht der erste Fall von Sterbehilfe, die für Aufsehen sorgt. Erst im April wurde bekannt, dass sich die 56-jährige Britin Wendy D.* für einen assistierten Suizid entschieden hat. Der Tod ihres Sohnes frass die 56-Jährige auf – sie hielt die Trauer nicht mehr aus. 

Auf Blick-Anfrage erklärte die Organisation Pegasos: «Jeder assistierte Suizid bedarf einer sorgfältigen vorherigen Beurteilung. Um zu klären, ob eine Person berechtigt ist, einen Antrag zu stellen, fordern wir immer medizinische und/oder psychiatrische Gutachten von zugelassenen Fachärzten an.» Hierzu müsse jeder Antragsteller mit einem Arzt/Psychiater sprechen. Es sei zudem Standard, dass jede Person am Tag vor der geplanten Durchführung noch einmal von einem Arzt befragt wird. 

Dies ist laut CH Media auch bei dem Franzosen passiert. Der Arzt schätzte den 28-Jährigen als «ausgeglichen» ein und berief sich auf den Grundsatz, dass Urteilsfähigkeit zu vermuten sei. Schliesslich wurde die konkrete Uhrzeit für die Freitodbegleitung festgelegt und das Rezept für das Medikament ausgestellt. Der Franzose öffnete den Infusionshahn und starb. 

Staatsanwaltschaft muss weiter ermitteln

Genau diese Abläufe stehen nun juristisch unter Druck. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft leitete gegen den Arzt und die Pegasos-Leitung ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein, stellte es 2025 aber wieder ein. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hiess die Beschwerde der Eltern gut und wies die Staatsanwaltschaft an, weiter zu ermitteln. Begründung: Der Arzt hätte mehr Abklärungen treffen müssen. 

Das Bundesgericht hat inzwischen eine Beschwerde des Arztes gegen diesen Entscheid abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft muss also weiterermitteln und Anklage erheben. Eine Blick-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zum Fall ist noch hängig. 

Pegasos äussert sich auf Anfrage von CH Media nicht zum laufenden Verfahren. Eine Blick-Anfrage bei der Sterbehilfe-Organisation ist ebenfalls noch hängig. 

* Name bekannt 

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Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

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