Darum gehts
- Bundesrat ermöglich Import von 240 Mio. zusätzlichen Eiern bei tiefem Zollsatz
- Neue Notrufnummer 142 rund um die Uhr erreichbar
- Strassenverkehrsordnung im Kanton Schaffhausen wird geändert
Höheres Zollkontingent für Eier
Die inländische Eierproduktion allein kann auch in diesem Jahr die steigende Nachfrage nicht decken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, das Zollkontingent für Konsumeier per 1. Mai 2026 deutlich zu erhöhen – um 15'000 Tonnen auf insgesamt 36'000 Tonnen. Das geht aus einer Mitteilung hervor.
Die Massnahme, die bis Ende Jahr gilt, ermöglicht den Import von zusätzlich rund 240 Millionen Konsumeiern zum tiefen Zollansatz. «Der Eierhandel sichert zu, die mit den inländischen Eierproduzentinnen und -produzenten vereinbarte Menge an Schweizer Eiern zu übernehmen», heisst es in der Mitteilung weiter. Bedeutet: Die hiesigen Bauern haben eine Garantie, dass sie ihre Eier auch verkaufen können – trotz des höheren Importkontingents.
Gemäss Bundesrat lag der Pro-Kopf-Verbrauch im vergangenen Jahr bei 209 Eiern – und damit erstmals über der Marke von 200 Eiern. Auch die Schweizer Eierproduktion nahm 2025 zu. Sie stieg auf 1,2 Milliarden Eier. Insgesamt betrug die Nachfrage jedoch 1,9 Milliarden Eier.
Rückführung von Flüchtlingen
Ab dem 1. Mai 2026 fällt das Staatssekretariat für Migration (SEM) wieder Asylentscheide zu Gesuchen, die syrische Staatsangehörige gestellt haben. Das SEM geht derzeit davon aus, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht. In einer Mitteilung heisst es dazu weiter: «Der Vollzug einer Wegweisung in diese Regionen kann angeordnet werden, wenn begünstigende Umstände vorliegen und die Betroffenen bei einer Rückkehr nicht in eine existenzbedrohende Situation geraten.»
Allerdings rechnet das SEM auch damit, dass begünstigende Umstände bei vielen Asylsuchenden zunächst noch nicht gegeben sein werden. Es prüft jedes Asylgesuch im Einzelfall. Rund 850 Asylgesuche von syrischen Staatsangehörigen sind derzeit erstinstanzlich hängig.
Neue Notrufnummer 142
Die neue Notrufnummer 142 geht am 1. Mai 2026 offiziell schweizweit in Betrieb. Zuvor war die Lancierung der Nummer verschoben worden. Bei der Nummer 142 handelt es sich um eine Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt. Sie soll als zentrale Anlaufstelle dienen. Betroffene erhalten unter der Nummer 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche Hilfe.
Betreut wird die Notrufnummer 142 von der Opferhilfe beider Basel zusammen mit Freiwilligen der Dargebotenen Hand, wie es in einer Mitteilung der Opferhilfe heisst. Und weiter: «Ab August 2025 fanden spezifische Einführungsschulungen für die Freiwilligen statt. Dabei wurde opferrelevantes Basiswissen vermittelt und die je nach Bedürfnissen und Anliegen der anrufenden Personen unterschiedlichen Abläufe wurden durchgespielt.»
Im Kanton Zürich gibt es eine Notfallhotline für Gewaltopfer bereits – seit November 2025.
Änderungen in einzelnen Kantonen
Strassenverkehrsordnung
Der Kanton Schaffhausen ändert seine Strassenverkehrsordnung per 1. Mai 2026. Im Kern stellt die neue Regelung klar, dass der Kanton allein über die Verkehrsregeln auf Kantonsstrassen entscheidet. Das gilt auch für jene Kantonsstrassen, die durch die Stadt Schaffhausen führen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Stadt auf diesen Strassen eigenständig Tempo 30 einführen darf. Der Regierungsrat hält nun fest: «Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich als allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsablauf darf nicht behindert werden.»
Justizgesetz
Ebenfalls setzt der Kanton Schaffhausen per 1. Mai 2026 eine Teilrevision des Justizgesetzes in Kraft. Eine elektronische Aktenführung ist für die Strafbehörden und Gerichte künftig obligatorisch. Ausserdem will der Kanton eine zentrale Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr einerseits sowie für die elektronische Akteneinsicht andererseits einrichten.