Diese Regeln gelten an der Grenze
Folien-Trick mit Vignette kommt Deutschen teuer zu stehen

Dass man mit einer manipulierten Autobahnvignette nicht in die Schweiz einreisen darf, sollte klar sein. Dennoch geschieht es immer wieder – und das wird teuer. Am Zoll gibts so einige kuriose Regeln, die man kaum auf dem Schirm hat.
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Ein deutscher Tourist klebte eine Schweizer Autobahnvignette mit einer transparenten Folie auf, um sie mehrfach zu verwenden. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Deutscher Tourist erhält wegen manipulierter Autobahnvignette an Schweizer Grenze Busse
  • Grenzgänger dürfen im Umkreis von 15 Kilometern kein Bier aus der Schweiz mitnehmen
  • Zur Ausfuhr angemeldete Regenschirme dürfen nicht vorab verwendet werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Wer über die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz fährt, sollte einiges beachten. Und vor allem nicht versuchen, Gebühren zu umgehen oder etwas falsch zu deklarieren. Das wurde auch einem deutschen Touristen (26) zum Verhängnis, als er mit einer manipulierten Autobahnvignette erwischt wurde. 

Am Grenzübergang in Au SG wurde der BMW-Fahrer im Mai 2023 kontrolliert, wie «20 Minuten» berichtet. Dabei fiel jedoch auf, dass die Autobahnvignette mit einer transparenten Folie an der Frontscheibe angebracht worden war. Ein solcher «Trick» ermöglicht es, die Vignette mehrfach an verschiedenen Autos zu verwenden – und das ist nicht erlaubt. 

700-Franken-Busse wegen manipulierter Vignette

Nun erhielt der Deutsche wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen einen Strafbefehl. Er muss eine Busse von 350 Franken sowie Gebühren von 350 Franken blechen – also insgesamt 700 Franken. Zudem erhielt der BMW-Fahrer eine bedingte Geldstrafe von 1400 Franken, sollte er innert zweier Jahre straffällig werden. Zum Vergleich: Eine Vignette kostet 40 Franken. Die Rechnung ging also nicht auf. 

Der Fall ist klar – andere Zollregeln wirken hingegen auf den ersten Blick kurios. Blick hat die absurdesten Regeln an der Grenze zu Deutschland für dich gesammelt.

Kein Bier für Grenzgänger

Auf dem Heimweg noch schnell ein Feierabendbier im Schweizer Laden kaufen – das geht für Grenzgänger aus Deutschland nicht. Zumindest nicht, wenn der Grenzgänger weniger als 15 Kilometer von der Grenze entfernt wohnt oder weniger als 15 Kilometer hinein in die Schweiz gefahren ist. 

Denn für Deutsche, die in diesem Grenzbereich leben, gilt: Es dürfen lediglich Waren bis zu 90 Euro (etwa 84 Franken) zollfrei eingeführt werden. Alkohol gar nicht. Hier wird sonst ein Einfuhrzoll fällig. Das Verbot besteht, um die deutschen Detailhändler im Grenzgebiet zu schützen. 

Nur wer weiter in die Schweiz hineinfährt oder einen weiter entfernten Grenzübergang nutzt, darf wieder die üblichen Höchstmengen einführen: Waren im Wert von 300 Euro (etwa 280 Franken), 16 Liter Bier, vier Liter Wein und einen Liter Hochprozentiges. 

Der Regenschirm darf nicht nass werden

Blick hatte bereits über eine Busse für einen Freiburger wegen zweier vor der Einfuhr gegessener Gipfeli berichtet. Denn es gilt: Waren, bei denen die Mehrwertsteuer rückerstattet wird, dürfen nicht in Deutschland verzehrt oder verbraucht werden. Zur Ausfuhr angemeldete Waren müssen beim Zoll daher unbenutzt und vollständig vorgeführt werden. 

Darunter fallen neben Lebensmitteln wie Gipfeli oder Getränke auch Gebrauchsgegenstände wie etwa ein Regenschirm. Wird dieser in Deutschland gekauft, jedoch vor dem Grenzübertritt bereits bei einem Schauer eingesetzt, verletzt man die Vorgabe, berichtet der «Südkurier». 

Keine deutsche Pizza-Lieferung in die Schweiz

Eine Pizza etwa von Konstanz aus nach Kreuzlingen TG liefern lassen – vor über zehn Jahre war das noch gang und gäbe. Doch im Februar 2014 zog die Schweiz den Schlussstrich. Denn Essenslieferungen, etwa von Pizza, Döner oder Burgern, gelten als Waren. Und die müssen angemeldet und verzollt werden. Besonders zu typischen Lieferzeiten am Abend oder am Wochenende waren Zollstellen jedoch nicht besetzt – und das Essen am Schluss kalt. Das scharfe Vorgehen bei Essenslieferungen von ennet des Rheins begründete die Schweiz auch damit, die eigenen Betriebe in Grenznähe schützen zu wollen. 

Ausfuhrschein für Pferde beim Ausritt

Wer nahe einer grünen Grenze mit einem Ausritt über die Grenze liebäugelt, sollte die Vorgaben genau beachten. Denn in den Augen des Zolls gilt ein Pferd, auch wenn es nicht im Anhänger über die Grenze transportiert, sondern nur geritten wird, als Ware. 

Das Pferd muss daher korrekt angemeldet, eingeführt oder ausgeführt werden. Für das vorübergehende Einfuhr- oder Ausfuhrverfahren gibt es dabei spezielle Zolldokumente.

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