Beschwerde von Freiburger zurückgewiesen
Zoll drückt Schweizer Strafe wegen zwei Gipfeli auf

Zwei gegessene Gipfeli wurden einem Freiburger am deutschen Zoll zum Verhängnis. Er erhielt eine Strafe von 20 Euro – da die Waren bei der Anmeldung fehlten. Mehmet K. reichte eine Beschwerde ein. Nun hat ihm das Hauptzollamt geantwortet.
Publiziert: 12:17 Uhr
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Aktualisiert: vor 50 Minuten
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Wegen zwei verspeisten Gipfeli erhielt ein Freiburger bei der Ausfuhr am deutschen Zoll eine Verwarnung in Höhe von 20 Euro.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Familie erhält Verwarnung wegen Verzehr von Gipfeli vor Grenzübertritt
  • Hauptzollamt weist Beschwerde zurück
  • Alle zur Ausfuhr angemeldeten Waren sind am Zoll vollständig vorzuführen
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Da war der Hunger wohl zu gross. Nach einem Einkauf im Wert von über 300 Euro (etwa 278 Franken) in Deutschland gab der Freiburger Familienvater Mehmet K.* seinen Kindern zwei Gipfeli zu essen, wie der «Südkurier» berichtet. Doch K. hatte die Rechnung ohne den deutschen Zoll gemacht. 

Am Autobahnzoll in Rheinfelden wollte die Familie wieder zurück in die Schweiz einreisen und die Ausfuhrbescheinigung abstempeln lassen. Doch einem Beamten fiel auf, dass zwei Gipfeli aus der Liste der zur Ausfuhr angemeldeten Waren fehlten. K. erhielt deshalb eine Verwarnung in Höhe von 20 Euro (rund 18 Franken). 

Hauptzollamt weist Beschwerde zurück

Denn Waren, bei denen die Mehrwertsteuer rückerstattet wird, dürfen nicht in Deutschland verzehrt oder verbraucht werden. Doch K. fühlte sich dadurch benachteiligt, wie er dem «Südkurier» schilderte. Er reichte Beschwerde beim Hauptzollamt ein. Der Vorfall ereignete sich bereits im August. 

Nun hat K. kürzlich eine Antwort erhalten. In einem Schreiben wies das Hauptzollamt Lörrach die Beschwerde zurück. Denn ein Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer beinhalte stets die Pflicht, die zur Ausfuhr angemeldeten Waren am Zoll vollständig vorzuführen, zitiert der «Südkurier» aus dem Schreiben. 

Verwarnungsgeld wegen falscher Angaben verhängt

K. habe trotz mehrfacher Nachfragen immer wieder verneint, Waren bereits verbraucht oder in Deutschland zurückgelassen zu haben. Dennoch sollen neben den zwei Gipfeli weitere Waren aus dem Ausfuhrbeleg gefehlt haben, heisst es in dem Schreiben weiter. 

Aufgrund der wiederholten falschen Angaben sei deshalb ein Verwarnungsgeld verhängt worden, schreibt der «Südkurier». Für K. hingegen ist der Fall damit jedoch nicht beendet. Gegenüber der Zeitung spricht er von einer einseitigen Darstellung und fordert, dass auch Videoaufnahmen von dem Vorfall überprüft werden sollten. 

*Name bekannt

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