Krasser Versicherungsfall
Schnell einen Ball vom Dach holen – ein fatales Risiko

Nach einem Sturz aus fünf Metern ist Mathis Reymond querschnittgelähmt. Und weil sein Handeln als «Wagnis» gilt, hat der Mann lebenslang finanzielle Einbussen. Ein Lehrstück zur unerbittlichen Logik des Rechts.
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Der Fussball als Auslöser für eine juristische Grundsatzfrage: Wie viel Risiko muss eine Versicherung bei einem Unfall tragen?
Foto: Getty Images

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Sarah Serafini
Beobachter

Ein junger Mann ist nach einem schweren Sturz querschnittgelähmt. Seine Unfallversicherung will ihm die Geldleistungen kürzen. Er wehrt sich dagegen. Zuletzt muss das Bundesgericht urteilen: War das zum Unfall führende Verhalten des Mannes grob fahrlässig, ein relatives oder ein absolutes Wagnis? Was nach juristischer Wortklauberei klingt, ist für den Mann existenziell und wird lebenslange Konsequenzen nach sich ziehen.

Es war ein für diese Jahreszeit ungewöhnlich nasser und kalter Tag Ende Mai 2021. Trotzdem spielte Mathis Reymond draussen Fussball. Zum Schutz der Persönlichkeit des jungen Mannes verwendet der Beobachter in diesem Text einen fiktiven Namen. Der damals 19-jährige Waadtländer wird als sportlich beschrieben. Als überdurchschnittlich beweglich und mit einem überdurchschnittlich guten Gleichgewicht. Warum diese Eigenschaften im Urteil des Bundesgerichts speziell hervorgehoben werden, zeigt sich im späteren Ablauf des Geschehens.

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Auf den Unfall folgt der nächste Schlag

Im Verlauf des Spiels landete der Fussball auf dem Dach eines Gebäudes. Um den Ball herunterzuholen, kletterte Reymond auf eine Rampe, über eine Grube auf einen Fensterrahmen, der sich drei Meter über dem Boden befand. Von dort aus konnte er sich mit den Händen am Dach festhalten. Doch beim Versuch, sich hochzuziehen, geschah es: Er stürzte fünf Meter in die Tiefe, und sein Kopf prallte gegen ein Metallgeländer. Die Folgen waren ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Fraktur in der Wirbelsäule und die traurige Gewissheit, nie mehr selbständig gehen zu können.

Wenige Wochen später folgte der nächste Schlag, diesmal per Post: Reymonds Unfallversicherung, die Solida AG, stufte das Vorgefallene als «relatives Wagnis» ein. Die Konsequenz: Die Versicherung kürzte die Geldleistungen um die Hälfte. Zudem strich sie ihm das Taggeld komplett, da er zum Zeitpunkt des Unfalls in einem Förderprogramm arbeitete, aber keinen Lohn bezog.

Für Reymond standen damit die grundlegenden finanziellen Säulen seiner Zukunft auf dem Spiel. Gemeinsam mit seinem Anwalt Michael Bütikofer zog er bis vor das Bundesgericht. Bütikofer stellte in Frage, ob Reymonds Verhalten tatsächlich ein «Wagnis» darstellte. Schliesslich habe der junge Mann bereits mehrfach und erfolgreich den Ball von jenem Dach heruntergeholt. Ausserdem praktizierte er seit vielen Jahren Zirkuskunst. Unter diesen Gesichtspunkten sei der Unfall eher als «grobe Fahrlässigkeit» einzuschätzen – ein juristischer Nuancenunterschied mit grossen finanziellen Folgen.

In der Schweiz wird die Unfallversicherung hauptsächlich durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Doch wer sich bewusst in Gefahr begibt, verliert den vollen Schutz. Deshalb definiert der Gesetzgeber verschiedene Arten von Gefahrensituationen, die je nach Schwere der Gefahr zu mehr oder weniger Kürzungen bei den Geldleistungen führen.

Grob fahrlässig oder waghalsig?

Bei einer «Grobfahrlässigkeit» ist die Tätigkeit an sich harmlos. Im Vordergrund steht das individuelle Fehlverhalten. Bei einem «Wagnis» hingegen setzt sich jemand einer besonders grossen Gefahr aus, ohne Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Es gibt relative und absolute Wagnisse. Bei einem relativen Wagnis ist eine Handlung an sich schützenswert, und die Gefahren können auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Ein absolutes Wagnis ist es, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die unabhängig von den konkreten Verhältnissen nicht gemindert werden können.

Drei Beispiele: Fährt jemand betrunken Ski, so spricht man von einer groben Fahrlässigkeit. Ein relatives Wagnis ist es, wenn jemand eine Skitour in ungesichertem Gelände macht, obwohl grosse Lawinengefahr besteht. Als absolutes Wagnis gilt Speedflying, also das Abfahren von extrem steilen Hängen mit Skiern, kombiniert mit einem kleinen Gleitschirm, um zwischendurch abzuheben und Felswände zu überspringen.

Rein arithmetische Logik

Im Fall von Reymond fand das Bundesgericht, dass sich der junge Mann bewusst der Gefahr ausgesetzt habe, auszurutschen und mehrere Meter tief zu stürzen. Auch sein fitter Zustand und seine körperlichen Fähigkeiten hätten das Risiko nicht gemindert. Aufgrund des Regens habe man zudem von einer erhöhten objektiven Gefahr ausgehen können. Das Gericht stützte das Urteil der Vorinstanz und bestätigte Reymonds Verhalten als ein relatives Wagnis.

Auch beim zweiten Streitpunkt, dem Taggeld, unterlag Reymond. Da er zum Unfallzeitpunkt zwar in einem Förderprogramm arbeitete, aber kein Entgelt bezog, bleibe ihm der Anspruch verwehrt. Die Logik der Justiz ist hier rein arithmetisch: Wo kein Lohn floss, gibt es keinen Erwerbsersatz – auch wenn der Verunfallte am Beginn seines gesamten Berufslebens steht.

Die IV kürzt bei Wagnissen nicht

Trotz des Urteils ist Mathis Reymond finanziell nicht völlig schutzlos. Während die Unfallversicherung ihre Geldleistungen halbiert, kennt die Invalidenversicherung keine Kürzungen bei Wagnissen. Bevor nun aber eine Rente zum Thema wird, steht die berufliche Eingliederung im Fokus. «Während solcher Massnahmen hat Reymond unter Umständen Anspruch auf ein IV-Taggeld», erklärt Irene Rohrbach vom Beobachter-Beratungszentrum.

Ein entscheidender Punkt: Die Kürzung betrifft nur Renten und Taggelder der Unfallversicherung. Die oft immensen Kosten für Heilung, Therapien und Hilfsmittel wie Rollstühle übernimmt die Unfallversicherung weiterhin zu 100 Prozent. Gelingt Reymond der Sprung in den Arbeitsmarkt, könnten die finanziellen Einbussen des Urteils im Alltag fast verschwinden.

Die «unerbittliche Logik» des Rechts hat ihn zwar getroffen, doch das Ziel der Sozialversicherungen bleibt: ihn zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

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