Unbegründete Rechnungen
Inkassofirma treibt Geld für falsche Forderungen ein

Die Inkassofirma Intrum forderte jahrelang Geld wegen angeblicher Roamingkosten. Doch die betroffene Frau hatte nicht einmal einen Handyvertrag. Was ist da los?
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Intrum wollte Geld, obschon es keinen Handyvertrag mit Tele 4U gab.
Foto: Getty Images

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Otto Hostettler
Beobachter

Als Elisabeth Reutler neulich einen neuen Handyvertrag abschliessen wollte, holte sie eine alte Geschichte ein. Ein Vertragsabschluss sei nicht möglich, beschied ihr der Telekomanbieter – ihre Bonität sei zu schlecht.

Die Einschätzung fusst auf einem Ärgernis, das Reutler, die eigentlich anders heisst, schon fast vergessen hatte. 2015 forderte das Inkassounternehmen Intrum von ihr Fr. 52.65 für angebliche Roamingkosten beim Handyanbieter Tele 4U, einem Tochterunternehmen von Sunrise.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Und immer wieder Zahlungsaufforderungen

Doch die Frau hatte mit Tele 4U nie einen Vertrag, und die in der Rechnung genannte Mobilenummer kannte sie nicht. Über Jahre hinweg erhielt die Frau Zahlungsaufforderungen. Mit Mahngebühren und anderen Zusatzkosten verlangte Intrum teils um die 260 Franken. Elisabeth Reutler reklamierte mehrfach, aber erfolglos – und ignorierte schliesslich die Briefe. «Irgendwann war es mir einfach zu viel geworden», sagt sie heute.

Inkassofirmen erstellen von Personen mit ausstehenden Zahlungen Register mit Bonitätsdaten. Telekomfirmen wiederum konsultieren solche Datenbanken, wenn sie mit neuen Kundinnen Verträge abschliessen wollen. Tauchen alte Schulden auf, lehnen sie Kunden einfach ab – so wie jetzt bei Elisabeth Reutler. Der Beobachter berichtet seit Jahren über die fragwürdigen Praktiken der Inkassofirmen.

Tipps
  • Verlange vom Inkassobüro Belege für die vertragliche Grundlage der Originalforderung.
  • Ohne Belege schuldest du nichts – verwende den Beobachter-Musterbrief.
  • Wenn du die Hauptforderung schuldest, bezahle nur die – keine Inkassogebühren.
  • Falls Forderungen unbegründet sind, verlange die Löschung der falschen Bonitätsinformationen mit dem Musterbrief des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
  • Verlange vom Inkassobüro Belege für die vertragliche Grundlage der Originalforderung.
  • Ohne Belege schuldest du nichts – verwende den Beobachter-Musterbrief.
  • Wenn du die Hauptforderung schuldest, bezahle nur die – keine Inkassogebühren.
  • Falls Forderungen unbegründet sind, verlange die Löschung der falschen Bonitätsinformationen mit dem Musterbrief des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Als Reutler nun bei Intrum eine Selbstauskunft verlangte, kam eine alte Forderung von 2015 zutage. Wie ihr Name und ihre Adresse auf der Rechnung von Tele 4U landeten, ist für sie ein Rätsel. 

Vertrag fürs Festnetz

Tatsächlich hatte sie ab 2007 einen Vertrag mit dem Provider, der damals noch Tele 2 hiess. Allerdings hatte sie dort nur einen Festnetzanschluss. Später wechselte sie zu Sunrise und 2011 zu Swisscom. 2015 hatte sie also längst keinen Vertrag mehr mit Sunrise oder einer Tochtergesellschaft. «Ich hatte nie einen Handyvertrag mit Tele 2, Tele 4U kannte ich nicht, bis 2015 diese ominösen Rechnungen kamen.» 

Als sich der Beobachter einschaltet, teilt Intrum der Frau plötzlich mit, der Inkassofall sei «abgeschlossen». Doch weshalb versucht Intrum, bei der Frau während Jahren eine Forderung einzutreiben, für die es offensichtlich keine Grundlage gibt? 

Gegenüber dem Beobachter gibt sich Intrum unbeirrt. Die Bearbeitung erfolgte «im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie dem Code of Conduct». 

Schlechte Bonität gelöscht

«Doch, Intrum hat den Code of Conduct sehr wohl verletzt», widerspricht Beobachter-Rechtsexpertin Nicole Müller. «Denn darin steht, dass Verbandsfirmen nur Inkassofälle bearbeiten dürfen, wenn es eine vertragliche Grundlage gibt.» Die aber gab es bei Elisabeth Reutler nie. Dazu kommt: Selbst wenn es eine Forderung gegeben hätte: Sie wäre laut Müller längst verjährt. Und verjährte Forderungen dürfen Mitglieder des Verbands Inkasso Suisse wie Intrum ebenfalls nicht eintreiben. 

Im Ergebnis hat Intrum diese Vorgabe immerhin umgesetzt: Weil Elisabeth Reutler nun nochmals reklamierte, ist die Forderung vom Tisch und ihre schlechte Bonität gelöscht.

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