Online-Shopping
Rund 1500 Beschwerden wegen betrügerischer Online-Shops

1500 Beschwerden zu betrügerischen Online-Shops gingen bei der Stiftung für Konsumentenschutz ein. Die Gesetzgebung müsse nun endlich dafür sorgen, dass im Internet ein fairer Handel stattfinde.
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Betrügerische Online-Shops sind für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bei Bestellungen aus dem Internet der grösste Ärger. (Archivbild)
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Insgesamt seien im vergangenen Jahr 8640 Beratungsanfragen, Beschwerden und Meldungen eingegangen, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Nebst Dropshipping finden sich auf der Negativliste weitere Themen aus der Online-Konsumwelt: Auf Rang zwei und drei mit über 500 Meldungen liegen Online-Shopping und Inkasso/Betreibungen.

Beim Dropshipping verkaufen Händler Waren, die sie selbst nicht an Lager führen. Dieses Prinzip ist nicht verboten. Neuerdings täuschten aber zahlreiche Internetshops vor, ein Schweizer Traditionsunternehmen zu sein. Auf die Bestellung folge nach langer Wartezeit oft ein Paket mit minderwertiger Ware direkt aus China. Eine Rückgabe oder Rückerstattung sei bei solchen Shops quasi aussichtslos.

Der Konsumentenschutz warnt die Bevölkerung vor dieser Masche. Die Stiftung führt eine Liste mit betrügerischen Webseiten und hat im Sommer mehrere Betreiberinnen solcher Shops angezeigt. Immer noch liessen sich aber sehr viele Kunden von den professionell gestalteten Seiten täuschen.

Aber auch bei online erworbenen Dienstleistungen und Abonnements komme es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Online-Dating-Seiten fielen dabei mit Rechnungen für nicht abgeschlossene oder bereits gekündigte Abonnemente besonders negativ auf. Die Gesetzgebung müsse endlich dafür sorgen, dass im Internet ein fairer Handel stattfindet, hiess es weiter.

Dauergäste auf der Ärgerliste des Konsumentenschutzes seien zudem Telekom-Firmen. Falsche Rechnungen oder Preiserhöhungen trotz eines «lebenslanger Preis»-Versprechens gehörten hier zum täglichen Ärger. Im Jahr 2025 sorgte insbesondere Sunrise vermehrt für Unmut, weil schriftliche Kündigungen nicht mehr akzeptiert werden. Die Konsumentenschutz-Klage vom September 2024 dazu sei weiterhin hängig.

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