Darum gehts
- Sporttrainer wegen sexuellen Handlungen mit Minderjähriger verurteilt. Mutter als Gehilfin angeklagt
- Mutter unterstützte Treffen trotz verdächtiger Chatnachrichten und Schwangerschaft der Tochter
- Trainer erhielt drei Jahre Haft, sieben Jahre Landesverweis und lebenslanges Tätigkeitsverbot
Es ist ein Fall, der tief betroffen macht: Ein Fall von sexuellen Handlungen mit einem Kind wurde im Oktober vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt.
Ein Sporttrainer hatte über zwei Jahre sexuelle Kontakte mit einer jugendlichen Schülerin, wie der «Berner Zeitung» berichtet. Zu Beginn der sexuellen Handlungen war das Mädchen 13 Jahre alt. Rund ein Jahr später wurde der Teenager sogar schwanger. Der Trainer ist mehr als 30 Jahre älter als das Mädchen.
Mutter angeklagt
Neben dem Trainer musste sich nun auch die Mutter der Jugendlichen vor Gericht verantworten. Der Grund: Laut der Anklage hätte die Frau aufgrund von Chatnachrichten wissen müssen, was zwischen ihrer Tochter und dem Trainer vor sich ging. Sie habe dennoch nicht eingegriffen, sondern ein Treffen sogar noch unterstützt.
Selbst nach der Schwangerschaft ihrer damals 14-jährigen Tochter habe sie den Kontakt nicht unterbunden. Über Drittpersonen schritt schliesslich die Polizei ein.
Gericht erliess Auflagen
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zutritt erhielten nur akkreditierte Medienschaffende, die den Saal während der Befragung des Opfers verlassen mussten.
Hinzu kommt: Die Mutter bekleidet eine öffentliche Funktion. Um die Identität des zum Tatzeitpunkt minderjährigen Opfers zu schützen, darf sie in der Berichterstattung lediglich als Politikerin oder hohe Beamtin bezeichnet werden. Dies entschied die Beschwerdekammer des Obergerichts vor der Verhandlung.
Gefängnis, Landesverweis, Tätigkeitsverbot
Laut dem Strafgesetzbuch sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren strafbar – unabhängig davon, ob die Kontakte einvernehmlich sind oder nicht.
Vor Gericht zeigte sich der Trainer geständig. «Ich übernehme die volle Verantwortung und schäme mich dafür, was passiert ist.» Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon er ein Jahr absitzen muss. Zusätzlich erhielt er einen siebenjährigen Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.
Schwangerschaft ein Schock
Die Mutter des Opfers wies alle Vorwürfe zurück und erklärte, sie habe dem Trainer vertraut. Die Schwangerschaft habe sie schockiert, man habe umgehend einen Abbruch veranlasst. Ihre Anwältin forderte Freispruch und argumentierte, die Chatnachrichten zeigten nur ein unvollständiges Bild.
Der Staatsanwalt nannte ihr Verhalten laut dem Tagesanzeiger «erschütternd und surreal», da die Treffen auch nach dem Abbruch weitergingen. Das Gericht verurteilte die Mutter wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Mutter hätte nach Ansicht des Gerichts «vehement eingreifen» müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.