Betreiberpaar zeigt sich in der Öffentlichkeit
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Erstmals seit der Tragödie:Betreiberpaar zeigt sich in Öffentlichkeit

Bedingte Strafe für 40 verbrannte Menschen?
So billig könnten die Inferno-Wirte davonkommen

Fahrlässige Tötung wird mit maximal drei, meist aber unter zwei Jahren Haft bestraft – oft bedingt. In der Bar von Jacques und Jessica Moretti starben an Neujahr 40 Menschen durch einen Brand.
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Die Vorwürfe gegen Jacques und Jessica Moretti: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • 40 Tote nach Brand in Crans-Montana, Betreiber wegen Fahrlässigkeit angeklagt
  • Maximalstrafe für fahrlässige Tötung: drei Jahre Haft oder Geldstrafe
  • Bestrafung sorgt für Kontroverse
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Sie haben ihre Bar zu einer Todesfalle umgebaut. Seit dem Inferno mit 40 Toten in Crans-Montana VS stehen die Inferno-Beizer Jacques (49) und Jessica Moretti (40) im Visier der Justiz.

Am Freitag wurde das Paar ein erstes Mal verhört. Kurz darauf wird bekannt: Für Jacques Moretti wurde wegen Fluchtgefahr U-Haft beantragt, er wurde in Polizeigewahrsam genommen. Die Vorwürfe der Strafuntersuchung: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.

40-fache fahrlässige Tötung, 40 Menschenleben ausgelöscht durch das Ignorieren der fundamentalsten Regeln beim Umbau des Lokals. Man denkt automatisch an eine lange Haftstrafe. Eine Fehlannahme! Selbst bei einer Verurteilung könnten die Inferno-Beizer günstig davonkommen.

Das sagt das Gesetz

Im Strafgesetzbuch steht: «Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verurteilt». Drei Jahre maximal. Bis zu zwei Jahre davon kann eine Haftstrafe bedingt abgesessen werden.

Unter den Toten waren Jugendliche unter 16 Jahren.

Es klingt zynisch, ist aber Realität: Sollten die Inferno-Beizer diesen Kindern vor dem Inferno Alkohol ausgeschenkt haben, würde ihnen dafür der exakt gleiche Strafrahmen wie für die fahrlässige Tötung drohen.

«Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Strafrahmen sorgt für Diskussionen

Drei Jahre Gefängnis fürs Servieren eines alkoholischen Getränks. Drei Jahre Gefängnis für den qualvollen Flammentod. Wie kann das sein?

Der Strafverteidiger André Kuhn erklärt: «Die fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren bestraft. Heisst: Eine hohe Opferzahl wirkt sich zwar strafverschärfend aus, erhöht den gesetzlichen Strafrahmen von drei Jahren aber nicht.» Eine Ausnahme: mehrere Taten. «Bei mehrfacher Tatbegehung wird der Strafrahmen um die Hälfte erhöht. Mehrfache fahrlässige Tötung kann also mit bis zu 4 ½ Jahren bestraft werden.»

Immer wieder führt der Strafrahmen für fahrlässige Tötung zu Kontroversen. Zum Beispiel im Fall Larissa Caviezel (†27): Ein bekiffter Audi-Fahrer überholte 2017 mit 115 km/h mehrere Fahrzeuge, im Dunkeln bei 50 Meter Sicht. Und erfasste die entgegenkommende Rollerfahrerin mit seinem SUV frontal – schon der zweite Todescrash des Audi-Fahrers. Das Urteil nach mehreren Instanzen: 34 Monate Gefängnis, nur 17 davon muss er absitzen. «Vor allem für die Angehörigen der Opfer kann sich eine bedingte oder teilbedingte Strafe als zu tief anfühlen», sagt Strafverteidiger Kuhn.

Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit?

Er sagt: «Weil bei fahrlässiger Tötung die Strafe oft tiefer als zwei Jahre ist – und weil man bei fahrlässiger Tatbegehung meist nicht mit einem Rückfall rechnet – werden die Strafen oft bedingt oder teilbedingt ausgesprochen.» Kuhn hat aber festgestellt, dass auch solche Strafen bei den Verurteilten Eindruck hinterlassen: «Der Verurteilte hat ein Damoklesschwert über sich. Wird er während der Probezeit rückfällig, muss er hinter Gitter.»

Deutlich höher ist die Strafe aber, wenn dem Täter egal ist, ob sich eine Gefahr verwirklicht. Strafverteidiger Kuhn sagt dazu: «Wenn der Täter eine Gefahr in Kauf nimmt, handelt er mit Eventualvorsatz und es gilt der Strafrahmen der vorsätzlichen Tatbegehung. Bei vorsätzlicher Tötung beträgt die Strafe zwischen 5 und 20 Jahren.» Nur: In der Praxis ist der Beweis schwierig. Strafverteidiger Kuhn: «Für die Gerichte ist es oft schwierig, abzugrenzen, ob ein Täter eine Gefahr in Kauf nahm oder darauf vertraute, dass sie sich nicht verwirklicht, weil man Gedanken nicht lesen kann. Man muss aufgrund der äusseren Merkmale auf das schliessen, was der Täter dachte».

Die Morettis können also darauf hoffen, mit einem blauen Auge davonzukommen.

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