Bundesgericht bestätigt
Vergewaltiger bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft

Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann bleibt in Sicherheitshaft bis zur Berufungsverhandlung. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Basler Appellationsgerichts aufgrund von Fluchtgefahr. Der Kosovare wurde zu 4 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.
Publiziert: 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11:45 Uhr
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Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: LAURENT GILLIERON

Darum gehts

  • Mann bleibt nach Vergewaltigung in Sicherheitshaft. Bundesgericht bestätigt Entscheidung
  • Gericht sieht Fluchtgefahr
  • Kosovare seit 2015 in der Schweiz
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein wegen Vergewaltigung erstinstanzlich verurteilter Mann bleibt bis zur Berufungsverhandlung in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt. Es droht Fluchtgefahr.

Der aus dem Kosovo stammende Mann wurde im Januar zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Er soll im Basler Horburgpark eine Frau vergewaltigt haben, die er zuvor in einem Club kennengelernt hatte.

Wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, bestätigt der Mann, dass er mit der Frau Sex hatte. Dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen.

Vergewaltiger ist vorbestraft

Das höchste Schweizer Gericht geht, wie die Vorinstanz, von Fluchtgefahr aus. Der seit 2015 in der Schweiz lebende Kosovare pflege zwar enge Beziehungen zu seiner hier wohnhaften Mutter und den Geschwistern. Er habe im Kosovo jedoch weitere Verwandte.

Ihm drohe zudem eine lange Freiheitsstrafe und die Anordnung einer Landesverweisung. Bei der bisher ausgestandenen Haft von rund 18 Monaten bestehe noch keine Gefahr von Überhaft. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.

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