Darum gehts
- Das Kantonsgericht Baselland entscheidet gegen Diegten im Parkplatzstreit beim Gasthof Hirschen
- Gemeinde scheitert trotz Zwei-Millionen-Parkhaus wegen bindender Abmachungen seit den 1960ern
- Urteil: 5 zu 0 Stimmen, betrifft 12 bis 15 Parkplätze beim Schulgelände
In Diegten BL geht es nicht um Politik oder Steuern – sondern um Parkplätze. Wer sie nutzen darf, wer nicht, und wie ein Zwei-Millionen-Parkhaus plötzlich zum Eigentor wird: In der kleinen Gemeinde im Bezirk Waldenburg sorgt ein Klassiker der Schweizer Bürokratie für mächtig Gesprächsstoff. Denn die Gemeinde hat im jahrelangen Streit um Parkplätze beim Gasthof Hirschen eine klare Niederlage kassiert, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde des Gemeinderats einstimmig ab – fünf zu null Stimmen.
Seit den 1960er-Jahren darf der Hirschen Parkplätze auf dem benachbarten Schulgelände nutzen. Mehrfach wurde diese Vereinbarung schriftlich bestätigt und gilt auch für Rechtsnachkommen. Trotzdem hatte die Gemeinde die Nutzung von 12 bis 15 Parkplätzen per Verfügung entzogen, da sie einen angeblich höheren Eigenbedarf geltend machte.
Gemeinde zieht vor Gericht
Die Richter sahen dies anders. Kantonsrichter Niklaus Ruckstuhl betonte, dass private Abmachungen mit Behörden Bestand haben müssen. Die Argumente der Gemeinde seien widersprüchlich und tatsachenwidrig. Auch das Zwei-Millionen-Parkhaus, das oft leer steht, widerlege einen Engpass. «Vereinbarungen müssen auch dann gültig bleiben, wenn sich die Parteien nicht mehr einig sind», erklärte Richter Daniel Häring.
Debattiert wurde lediglich, ob die Gemeinde überhaupt beschwerdefähig sei. Letztlich durfte der Gemeinderat dennoch vor Gericht ziehen – ohne Erfolg.
Ob die Gemeinde künftig für die Parkplätze etwas verlangen kann, bleibt offen. Klar ist: Die teure Einstellhalle hat den eigenen Anspruch auf mehr Parkflächen ins Leere laufen lassen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht scheint angesichts des eindeutigen Urteils wenig erfolgversprechend, dennoch hält sich die Gemeinde alle Optionen offen. Auch abseits von Diegten kommt es hierzulande immer wieder zu skurrilen Streitigkeiten. Drei besonders schräge Fälle:
Luxusparkplätze in Hünenberg ZG
Im Rebenweg in Hünenberg sorgt ein neuer Grundstückseigentümer für Aufregung: Er verlangt von Anwohnern 250'000 Franken für eine kleine Parzelle mit viereinhalb Besucherparkplätzen. In einem Schreiben vom Juni 2025 droht er mit rechtlichen Schritten, falls das Parkverbot missachtet wird, bietet gleichzeitig aber den Kauf des Grundstücks an.
Das Grundstück war jahrelang herrenlos. Ursprünglich hätten Anwohner es für 10'000 Franken erwerben können – darauf verzichteten sie. Der Eigentümer aus St. Gallen plant nun wöchentliche Kontrollen und beruft sich auf sein Eigentumsrecht. Die Anwohner lehnen den hohen Preis ab, wären aber für einen fairen Kauf offen. Die Gemeinde Hünenberg hält sich zurück, sieht aber in sachlicher Kommunikation den besten Weg. Der Fall erinnert an Jonas Lauwiner, bekannt für den Erwerb herrenloser Grundstücke in mehreren Kantonen.
Kehrplatz-Krieg in Turtmann VS
In Turtmann sorgt ein kleiner Asphaltstreifen für grossen Ärger: Anwohner Paul Steiner (60) darf nur rückwärts in die Quartierstrasse einfahren, weil seine Grundstücksgrenze über den Kehrplatz reicht und die Nachbarin ein Befahrverbot erlassen hat.
Das Bundesgericht bestätigte diese Regelung, doch Steiner ist unzufrieden: «Wir dürfen nur einen winzigen Streifen des Platzes nutzen», sagt er. Die Nachbarin kontrolliert streng, jedes Foto bei kleinster Grenzverletzung ist schnell gemacht. Inzwischen hat sie sogar eine Mauer gebaut – der Konflikt um den Wendeplatz ist damit noch lange nicht beendet.
Wintergarten-Zoff in Niederwangen BE
In Niederwangen dauert der Streit zwischen zwei Nachbarinnen schon zwei Jahrzehnte. Verena Künzler (81) kann ihre Wäsche kaum trocknen, weil der Wintergarten der Nachbarin direkt über ihrem Lüftungsschacht liegt und wie eine Sauna wirkt.
Eine frühere Einigung, die Glastür dauerhaft offen zu lassen, wird laut Künzler nicht eingehalten. Die Nachbarin behauptet dagegen, die Tür sei schon seit über zehn Jahren ständig offen. Ob der Konflikt jemals beigelegt wird, bleibt offen – 20 Jahre nach Beginn des Streits ist keine Lösung in Sicht.