Darum gehts
Eine Schande sei das, ein schlechter Witz, brummt Marlise Wittwer und kramt ihr Handy aus der Jackentasche. Sie fotografiert die Küche in einer ihrer zwei Studiowohnungen in Neuenegg BE. «Vielleicht kann man sie noch verkaufen, es ist doch schade, alles wegzuwerfen», sagt sie.
Ihr Blick wandert durch die Räume. Die Wohnungen liegen im Untergeschoss. Ein langes, schmales Fenster unter der Decke lässt Tageslicht herein. Helles Parkettimitat, weisse Wände, die Ausstattung zweckmässig und modern.
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Seit fünf Jahren wohnt ein junger Flüchtling aus Eritrea in der grösseren Wohnung. «Er hat seine Schreinerlehre hier abgeschlossen und arbeitet jetzt im Gartenbau», erzählt Wittwer. Jetzt muss er ausziehen. Genau wie sein Landsmann, der nebenan lebt. Die Studios müssen weg. Weil sie im Untergeschoss liegen und die Räume nur 2,30 statt 2,40 Meter hoch sind, gelten sie als gesundheitsgefährdend.
Die kleine Rente aufbessern
Erstaunlich, denn seit 1974 wohnen hier Menschen. Weder ein Amt noch eine Baupolizei, noch ein Nachbar störte sich je daran. Wittwer erbte die Studios 2003 von ihrem Vater. Sie vermietet die Eineinhalb-Zimmer-Wohnung für 750 Franken, die Ein-Zimmer-Wohnung für 650 Franken pro Monat. Kein Vermögen, aber für die 65-Jährige eine wichtige Einnahmequelle. Sie bessert damit ihre Rente von 2000 Franken AHV und 800 Franken Pensionskasse auf.
Das war zumindest ihr Plan. Ein Nachbarschaftsstreit ändert alles. Jetzt verlangt die Gemeinde den Rückbau. «Im Grunde eine Enteignung und völlig unverhältnismässig», meint Wittwer. «Nach so vielen Jahren müsste es doch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht und Besitzstandswahrung geben.»
Das Problem: Das Mehrfamilienhaus von 1965 wurde mit drei Bastelräumen und einem WC im Untergeschoss bewilligt. 1974 wurde eine Stockwerkeigentümerschaft begründet und wurden die Räume im Grundbuch als Wohn- und Büroräume eingetragen. Das ist eine Umnutzung, die eine Bewilligung erfordert hätte. Doch niemand holte sie ein.
Marlise Wittwer wusste davon nichts, als sie das Erbe antrat. «Seit ich denken kann, waren das Wohnungen», sagt sie. Erst fünf Jahrzehnte später stellte jemand Fragen.
Am 2. Dezember 2022 schrieb Martin Portner, Stockwerkmiteigentümer und Verwalter der Liegenschaft, eine E-Mail an die Gemeinde Neuenegg und wollte wissen, wie die zwei Studios beziehungsweise drei Bastelräume bei der Bauverwaltung hinterlegt seien.
Die Nachbarn wollen Parkplätze
Seine Anfrage kam nicht aus heiterem Himmel. Portner und Wittwer sind in einen Streit verwickelt. Für die Stockwerkeigentümerschaft wollte er auf einer Rasenfläche auf dem Grundstück drei Parkplätze bauen. Die Gemeinde erklärte, er brauche dafür eine Baubewilligung und eine Ausnahmeverfügung. Die Parkplätze liegen zu nah an der Strasse, in einer Kurve und in der Hochwassergefahrenzone. Eigentlich ist bauen hier verboten. Die Bau- und Planungskommission beurteilte das Vorhaben als «äusserst problematisch».
Im April beschloss die Stockwerkeigentümerschaft, einen Ausschuss zu bilden. Die meisten befürworteten neue Parkplätze, denn im Quartier gibt es zu wenige. Marlise Wittwer war dagegen. Die dafür vorgesehene Rasenfläche liegt direkt vor ihren Studios. Das hätte, rechtfertigt sich die Rentnerin, den Wert ihrer Wohnungen vermindert.
Im September 2022 – noch bevor die Stockwerkeigentümerschaft einen Baubeschluss gefasst hatte – liess Martin Portner kurzerhand den Bagger auffahren. Eine Baubewilligung hatte er auch nicht eingeholt. Das blieb nicht unbemerkt. Die Gemeinde verhängte einen Baustopp und forderte Portner auf, ein Baugesuch nachzureichen oder die Rasenfläche wiederherzustellen. Als die in Bern wohnhafte Marlise Wittwer davon erfuhr, schaltete sie ihren Anwalt ein. «Portner wollte Tatsachen schaffen. Er dachte wohl, wenn die Parkplätze mal da sind, würden sie dann schon bewilligt. Das wollte ich verhindern.» Der Streit landete vor dem Friedensrichter.
Portners Anfrage an die Gemeinde, wie die beiden Studios im Untergeschoss bei der Bauverwaltung hinterlegt seien, kam also nicht von ungefähr. Bei Bastelräumen könnte man kaum eine Wertminderung durch Parkplätze ins Feld führen. Marlise Wittwer hält sein Vorgehen für eine Retourkutsche. «Er war einfach wütend, weil ich mich gegen die Parkplätze wehrte. Ich bin zwar blond und blauäugig, aber nicht blöd.»
Bis vor Bundesgericht
So oder so: Die Folgen sind für sie gravierend. Die Gemeinde stellte fest, dass die Studios nie bewilligt wurden. Sie forderte Wittwer auf, ein Baugesuch nachzureichen oder die Wohnungen zurückzubauen. Dagegen kämpfte die Seniorin zweieinhalb Jahre lang bis vor Bundesgericht – und verlor. Dass in diesen Studios seit Jahrzehnten Menschen wohnen und dies in Steuererklärungen und Melderegistern dokumentiert ist, zählte nicht. Denn das Steueramt oder das Einwohnermeldeamt muss nicht prüfen, ob eine Wohnung bewilligt worden ist. Offiziell wusste die Gemeinde nichts von den illegalen Wohnungen.
Auch ein Gewohnheitsrecht oder Besitzstandswahrung lehnte das Gericht ab. Der Anspruch der Gemeinde auf einen Rückbau verwirke in diesem Fall nicht nach 30 Jahren wie sonst üblich. Grund: Die Wohnungen seien im Untergeschoss nicht bewilligungsfähig, auch nicht ausnahmsweise. Fussböden von Wohn- und Schlafzimmern dürfen laut kantonalem Recht nicht unter der Erdoberfläche liegen, weil sie Feuchtigkeit und Schimmel begünstigen und die Gesundheit gefährden.
Wittwer hätte sich beim Antritt des Erbes erkundigen müssen, ob die Wohnungen legal sind, urteilte das Bundesgericht. «Absurd», sagt sie. «Mir ist doch im Traum nicht eingefallen, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.»
Was sie aber fast noch wütender macht: Martin Portner hat – mit Verspätung – ein Baugesuch für seine Parkplätze nachgereicht. Die Gemeinde will sie nun angesichts der Parkplatznot im Quartier mit Auflagen bewilligen – trotz heikler Verkehrslage und Gefahrenzone. «Ich dachte, das Baugesetz gelte für alle. Doch scheinbar hilft es, wenn man in der Gemeinde lebt. Söihäfeli, Söideckeli», schimpft Marlise Wittwer.
Was die Gemeinde dazu sagt
Warum macht die Gemeinde bei den Parkplätzen eine Ausnahme, obwohl sie diese anfänglich als «äusserst problematisch» beurteilte? Warum greift sie umgekehrt bei den Studios durch? Welche Rolle spielte dabei, dass Martin Portner in der Gemeinde lebt und als Gewerbetreibender gut vernetzt ist? Die Gemeinde geht auf Detailfragen nicht ein. Beide Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, teilt der zuständige Gemeinderat Michel Glauser mit. «Wir sind auf die gestellten Fragen eingegangen, soweit dies rechtlich zulässig war.»
Er merkt jedoch an, dass die Gemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt und im Sinne der Rechtsgleichheit in beiden Fällen den Rückbau oder ein nachträgliches Baugesuch verlangt habe. Das Bundesgericht habe im Fall der Studios jedoch klar festgehalten, dass die Gesundheitsvorschriften nicht eingehalten werden können. Somit seien auch keine Ausnahmen möglich.
Portner nennt sein Vorgehen «Gartenumgestaltung»
Portner sagt, er habe stets in gutem Glauben gehandelt und den Rückhalt der Stockwerkeigentümerschaft gehabt. Die ausgeführten Bauarbeiten bezeichnet er als «nicht bewilligungspflichtige Gartenumgestaltung». Die Gemeinde sah das anders, sonst hätte sie kaum einen Baustopp verhängt. Auf der Fläche liegen Rasensteinplatten, wie man sie für Parkplätze verwendet. Darauf stehen Pylonen – nicht unbedingt das, was man in einem Garten vermutet.
Portner wirft Wittwer vor, sie sei überhaupt nicht kompromissbereit gewesen und habe mutmasslich selber auch illegal gebaut. Sie soll die Räume erst 2007 nach einer Überschwemmung zu vollwertigen Wohnungen umgebaut haben. Dem widerspricht Wittwer: «Es gab zwei Wohnungen mit Küchen und Bädern, seit ich denken kann.»
Dem Beobachter liegen Mietverträge aus den Jahren 2000 und 2004 vor. Auf Fotos von der Überschwemmung sind eine Küchenzeile und ein Bad zu sehen. Aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung vom September 2008 geht hervor, dass die Gebäudeversicherung für sämtliche Schäden aufgekommen ist. «Die hätten doch niemals einen Ausbau finanziert», sagt Marlise Wittwer.
Heute wirken die Wohnungen verlassen. Es gibt kaum persönliche Gegenstände, in einem der Schlafzimmer stehen halb gepackte Koffer. Die beiden Bewohner werden bald ausziehen. «Sie haben zum Glück eine günstige Wohnung gefunden in Ostermundigen. Dem einen hatte ich schon angeboten, vorübergehend bei mir unterzukommen, weil die Suche so schwierig war», sagt Marlise Wittwer.
Sie selbst weiss noch nicht, wie es für sie weitergeht. Auf den Studios lastet eine Hypothek von 100’000 Franken. Der Rückbau soll laut Kostenvoranschlag rund 15’000 Franken kosten, und Bastelräume bringen kaum nennenswerte Einnahmen.
Wittwer besitzt im Quartier noch elf Parkplätze, die sie für 90 und 100 Franken pro Monat vermietet. Doch das reicht nicht. Die Pensionärin arbeitet wieder: Ein- bis zweimal pro Woche besucht sie Menschen im Altersheim und leistet ihnen Gesellschaft. Ihre eigene Wohnung in Bern werde sie wohl auf Dauer nicht halten können. «Meinen Ruhestand habe ich mir anders vorgestellt», sagt sie bitter und schliesst die Tür hinter sich.