Er schnappt sich herrenlose Grundstücke
Kanton Bern will «König der Schweiz» das Handwerk legen

Jonas Lauwiner, selbsternannter König der Schweiz, schnappt sich herrenlose Grundstücke im ganzen Land. Der Kanton Bern will seinem Treiben mit einer Gesetzesanpassung nun einen Riegel schieben.
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Jonas Lauwiner schnappt sich herrenlose Grundstücke.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Jonas Lauwiner eignet sich herrenlose Grundstücke an, Kanton Bern plant Gegenmassnahmen
  • Lauwiners Vorgehen ist legal, sorgt aber für Konflikte mit Gemeinden
  • Er besitzt 149 Grundstücke, darunter 114'000 Quadratmeter Land und 83 Strassen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Er schnappt sich ganz legal Grundstücke, die im Grundbuch keine Besitzer haben. Jonas Lauwiner (31), der selbsternannte König der Schweiz, hat sich schon Dutzende herrenlose Strassen, Landstücke oder Waldparzellen angeeignet. Insgesamt sollen es schweizweit 149 Grundstücke sein. Ihm gehören so 114'000 Quadratmeter Land und 83 Strassen. 

Und das sorgt für Zoff. Mit der Luzerner Gemeinde Geuensee etwa streitet er sich um eine Strasse. «Seine» Sackgasse will er der Gemeinde nur abgeben, wenn sie einen hohen Preis bezahlt – oder den Abschnitt in Lauwiner-Strasse umbenennt. Das nervt die Anwohner. 

Lauwiners Vorgehen ist legal. Grundstücke und Strassen können herrenlos werden, wenn jemand sein Eigentumsrecht aufgibt, eine Firma bankrott geht oder etwa, wenn jemand verstirbt und niemand erbt. Für eine niedrige Gebühr kann dann jeder, der einen Schweizer Pass besitzt und eine Aneignungserklärung vorlegt, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. 

Berner Gemeinden sollen Vorkaufsrecht erhalten

Doch der Kanton Bern will solchem Treiben nun den Riegel schieben. Künftig sollen die Berner Gemeinden bei herrenlosen Grundstücken ein Vorkaufsrecht erhalten. So sieht es der Regierungsrat in einem am Freitag publizierten Vorschlag für eine Gesetzesanpassung vor. Man wolle verhindern, «dass Private sich herrenlose Grundstücke aneignen, um gewerbsmässig Handel damit zu betreiben», schreibt der Berner Regierungsrat. «Zudem können schwierige nachbarschaftliche Situationen verhindert werden.»

Den Namen Lauwiner erwähnen die Berner Behörden nicht. Aber es dürfte klar sein, dass es sich um eine Lex Lauwiner handelt. Auch im Kanton Luzern sind politische Bestrebungen im Gang, um Lauwiners ganz legale Grundstückhamsterei zu unterbinden.

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