Darum gehts
- Luzerner Debatte über herrenlose Grundstücke sorgt für Kontroverse
- Jonas Lauwiner, selbsternannter «König der Schweiz», kauft herrenlose Flächen
- Lauwiner besitzt 149 Grundstücke und 83 Strassen in neun Kantonen
In Luzern sorgt die Frage nach herrenlosen Grundstücken für Zündstoff. Der Luzerner SP-Kantonsrat Josef Schuler hatte im Juni eine Anfrage eingereicht, in der er mehr Transparenz fordert, wenn Grundstücke herrenlos werden, also keinen eingetragenen Besitzer mehr haben. Konkret geht der Kantonsrat dabei auf den Fall von Jonas Lauwiner (31) ein, der sich selbst «König der Schweiz» nennt.
Lauwiner hat in mehreren Kantonen kleine Strassen und Parzellen gekauft. Er besitzt laut eigenen Angaben im Kanton Luzern 9503 Quadratmeter an ehemaligen herrenlosen Flächen. Besonders scharf geht er auf SP-Kantonsrat Schuler los. «Er will mich enteignen», sagt er gegenüber der «Luzerner Zeitung». «Im Rat hat er einfaches Spiel, er muss nur sagen, mich muss man stoppen», sagt Lauwiner über den Kantonsrat.
149 Grundstücke im Besitz
Grundstücke und Strassen können herrenlos werden, wenn jemand sein Eigentumsrecht aufgibt, eine Firma bankrott geht oder etwa, wenn jemand verstirbt und niemand erbt. Für eine niedrige Gebühr kann jeder, der einen Schweizer Pass besitzt und eine Aneignungserklärung vorlegt, als Eigentümer eingetragen werden.
Lauwiner besitzt laut Schulers Anfrage in der Zwischenzeit schweizweit 149 Grundstücke, 114'000 Quadratmeter Land in neun verschiedenen Kantonen sowie 83 Strassen, die er alle «praktisch kostenlos» übernommen habe. Die Anfrage wurde von 20 Kantonsräten mitunterzeichnet.
Als Beispiel für Lauwiners mutmassliches Geschäftsmodell wird in der Anfrage der Rosenweg in Geuensee LU genannt. Dort heisst es, er verlange für eine Übertragung an die Gemeinde oder Anwohnende bis zu 150'000 Franken oder eine Umbenennung in Lauwinerweg.
Vorwurf von «übler Nachrede»
Schuler hatte sich in seiner Anfrage deutlich geäussert und Lauwiner einen «überhöhten Machtanspruch und Selbstdarstellungsdrang» attestiert. Der «König der Schweiz» wertet dies gegenüber der «Luzerner Zeitung» als «üble Nachrede».
Die Luzerner Regierung schreibt in ihrer Antwort zur Anfrage, derzeit gebe es keine herrenlosen Grundstücke im Kanton. Die Regierung gehe davon aus, dass es sich bei solchen Parzellen in der Regel um Grundstücke «ohne wesentlichen wirtschaftlichen Wert» handelt, die wegen Unterhaltspflichten aufgegeben wurden. Informationen über solche Fälle seien ohnehin öffentlich im Kantonsblatt einsehbar. Eine weitergehende Information an mögliche Betroffene oder Interessierte brauche es daher nicht.
Verdacht der Bereicherung
Auch einen automatischen Übergang herrenloser Parzellen an Gemeinden oder den Kanton lehnt der Regierungsrat ab. Besonders bei Strassen könne der Unterhalt teuer werden. Die Regierung mahnt weiter: Eingriffe ins Eigentum seien nur bei «überwiegendem öffentlichem Interesse» zulässig und müssten entschädigt werden.
Gewinn mache er mit den Parzellen nicht, behauptet Lauwiner. Er verlange «ortsübliche Tarife» für die Instandhaltung. «Eigentlich müsste man mir eine Medaille überreichen.» Wie er sein Geld verdiene, verrät er nicht.
Für Schuler steht fest: «Ich habe den Verdacht, Lauwiner bereichert sich mit diesen Grundstücken.» Politisch gebe es jedoch wenig Handlungsspielraum, wie die Regierungsantwort zeige. Eine Gesetzesänderung will er vorerst nicht weiterverfolgen. An der kommenden Session will Schuler die Debatte erneut aufgreifen und betonen, dass Gemeinden aktiver Verantwortung übernehmen sollten.