Darum gehts
- Jonas Lauwiner besitzt über 150 Grundstücke. Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
- Kantone und Gemeinden können Massnahmen gegen herrenlose Grundstücke ergreifen
- Lauwiner besitzt allein im Kanton Luzern rund 9500 Quadratmeter auf 15 Grundstücken
Jonas Lauwiner (30) aus Burgdorf BE besitzt mittlerweile über 150 Grundstücke in mehreren Kantonen. Zuletzt schlug der selbsternannte «König der Schweiz» im Kanton Luzern zu: In Geuensee LU schnappte er den Anwohnenden den Rosenweg vor der Nase weg.
Lauwiners Vorgehen ist immer dasselbe: Er durchsucht die Grundbücher von Schweizer Gemeinden nach herrenlosen Grundstücken. In Luzern rief dies bereits die kantonale Politik auf den Plan – doch auch in Bundesbern regt sich langsam etwas. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (63) beschäftige den Bundesrat mit dem Fall Lauwiner.
In der Schweiz nur wenige herrenlose Grundstücke
Lauwiner besitzt allein im Kanton Luzern rund 9500 Quadratmeter – verteilt auf 15 Grundstücke. Darunter sind gleich mehrere Quartierstrassen. Im Luzerner Kantonsrat wird die Masche von Links bis Rechts scharf kritisiert – und nach einer Lösung gesucht.
Das Gebahren von Jonas Lauwiner rief auch Jacqueline Badran auf den Plan: Bereits im Mai stellte die Nationalrätin eine Anfrage an den Bundesrat. Unter anderem wollte die Zürcher SP-Politikerin wissen, wie die Kantone und der Bund mit der Sammelwut des «Königs» umgehen könnten.
Nun liegt die Antwort der Landesregierung vor: Sie sehe derzeit keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Es gebe in der Schweiz nur wenige herrenlose Grundstücke, meist handle es sich um «Zufahrtsstrassen, Halden oder kleinere Waldstücke ohne wirtschaftlichen Wert, die mit Unterhaltskosten verbunden sind».
Kantone und Gemeinden sollen handeln
Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Kantone und Gemeinden durchaus handeln könnten. So hätten einzelne Kantone wie etwa das Wallis bereits eine Mitteilungspflicht eingeführt, um die Gemeinden über herrenlose Grundstücke zu informieren. So könnten diese auch sofort entscheiden, ob sie ein Grundstück übernehmen möchten oder nicht.
Zudem hält es die Landesregierung auch für zulässig, die Aneignung herrenloser Grundstücke durch Privatpersonen gleich ganz zu verbieten. Bei einer versuchten Übernahme soll stattdessen die Gemeinde oder der Kanton die Fläche erwerben. Eine solche Regelung kennt beispielsweise der Kanton Baselland.
Im Kanton Bern ist man entspannt
In vielen Kantonen, in denen Lauwiner wütet, fehlen solche Mechanismen. Ob die kantonalen Parlamente bald handeln, bleibt offen. Im Kanton Luzern gibt es gemäss der «Luzerner Zeitung» zwar Überlegungen für einen Vorstoss – es brauche noch rechtliche Abklärungen, so der aktiv gewordene SP-Kantonsrat.
In anderen Kantonen hingegen geht man eher locker mit den Lauwiner-Flächen um. 2019 übernahm der Regent beispielsweise in der Berner Gemeinde Roggwil zwei Quartierwege. Wie die «Berner Zeitung» berichtet, sei das nur halb so wild: Mit dem «König» könne man durchaus reden, so der Gemeindepräsident. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten weiterhin denselben Zugang zu ihren Häusern – und auch die Gemeinde dürfe jederzeit an die Werkleitungen ran, die unter dem Grundstück liegen.