Bargeld und Eigentumswohnung
Seniorin vererbt verschuldeter Gemeinde ihr ganzes Vermögen

Eine seltene Erbschaft sorgt für Freude in Klingnau AG. Eine verstorbene Seniorin hinterlässt der verschuldeten Gemeinde über 640'000 Franken. Das Vermögen umfasst Bargeld und eine wertvolle Eigentumswohnung in Klingnau.
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Eine Seniorin vererbt der Gemeinde Klingnau ihr komplettes Vermögen.
Foto: Getty Images/RooM RF

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Klingnau AG erhält 653'000 Franken Erbschaft und eine Eigentumswohnung.
  • Seniorin vererbte Gemeinde ihr Vermögen, darunter 260'000 Franken Bargeld.
  • Sanierungskosten von 20 Millionen CHF belasten Klingnaus Finanzen stark.
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Mattia JutzelerRedaktor News

Finanziell sieht es in Klingnau AG aktuell nicht sehr rosig aus. Wegen der Sanierung des Oberstufenschulhauses Schützenmatt und der Dreifachturnhalle musste die Aargauer Gemeinde hohe Schulden aufnehmen. Das ganze Projekt kostet nämlich rund 20 Millionen Franken. Die Gemeinde wollte deshalb den Steuerfuss erhöhen.

Umso grösser ist nun die Freude über einen unerwarteten Geldsegen in Klingnau. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, vermachte eine Seniorin der Gemeinde nach ihrem Tod ihr gesamtes Vermögen. Dazu gehören rund 260'000 Franken Bargeld und eine Eigentumswohnung in Klingnau.

Die 4,5-Zimmer-Immobilie ist gemäss neuer Schätzung des Kantons über 380'000 Franken wert. Der effektive Marktwert der Wohnung dürfte allerdings noch um einiges höher sein.

Seltener Umstand

Dass eine Person ihr Vermögen per Testament einer Gemeinde vererbt, kommt in der Schweiz sehr selten vor. Die im vergangenen September verstorbene Klingnauerin war laut mehreren Einheimischen wohl stark in der Gemeinde verwurzelt.

Zusammen mit ihrem Ehemann engagierte sie sich jahrelang in Vereinen und nahm regelmässig an öffentlichen Anlässen teil. Das Ehepaar hatte laut der «Aargauer Zeitung» weder Kinder noch nahe Verwandte mit Pflichtteilsanspruch.

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St. Galler Gemeinde erbte 8 Millionen Franken

Obschon selten, sind solche Fälle in der Schweiz aber nicht komplett unbekannt. Im Jahr 2018 konnte sich eine St. Galler Gemeinde über einen noch grösseren Betrag freuen. Vilters-Wangs SG erhielt damals eine Erbschaft von über 8 Millionen Franken und eine Liegenschaft.

Die grosszügige Summe wurde der Gemeinde von einem Ehepaar vermacht, das zurückgezogen und bescheiden in einem Einfamilienhaus gewohnt hatte. Das kinderlos gebliebene Ehepaar bestimmte die Wohngemeinde als Alleinerbin seines Vermögens, wie unter anderem «Blue News» berichtete.

Die Verwendung der Mittel wurde im Testament jedoch klar definiert. Die Summe kam in einen Fonds und durfte nur für karitative und soziale Zwecke in der Gemeinde und für deren Einwohner eingesetzt werden. Die Gemäldesammlung des Ehepaars ging damals ans Kunstmuseum St. Gallen.

Häufiger profitieren Kanton und Gemeinde

Deutlich häufiger kommt es vor, dass Menschen in der Schweiz ohne Testament und ohne Nachkommen sterben. Dann wird das Vermögen meistens zwischen der letzten Wohngemeinde oder dem Heimatort und dem Kanton aufgeteilt. 

So passiert beispielsweise in Hettlingen ZH im Jahr 2023. Wie der «Tages-Anzeiger» schrieb, erbte die Gemeinde fast 3,5 Millionen Franken. Die verstorbene Person hatte in diesem Fall nicht in Hettlingen gelebt, sondern war dort lediglich heimatberechtigt gewesen. Die Gemeinde nutzte den Geldsegen ebenfalls zum Schuldenabbau.

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