Darum gehts
- Solothurn überprüft Zahlungen an das Bistum Basel wegen Säkularisierung
- Ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem Heiligen Stuhl verhindert Kündigung
- Der Kanton zahlt jährlich rund 540'000 Franken aus Steuermitteln
Ein fraktionsübergreifender Auftrag hatte ursprünglich verlangt, dass der Kanton Solothurn seine Zahlungen an das Bistum Basel stoppt und das sogenannte Bistumskonkordat kündigt.
Dieses Abkommen aus dem Jahr 1828 verpflichtet Solothurn, sich an Besoldungen und Entschädigungen des Bischofs, des Weihbischofs, des Domdekans und der Solothurner Domherren zu beteiligen - derzeit mit rund 540'000 Franken pro Jahr. Dies wird nicht aus der Kirchensteuer finanziert, sondern aus allgemeinen Steuermitteln.
Abgeschwächter Antrag
Die Urheber des Vorstosses kritisieren die Zahlungen als nicht mehr zeitgemäss und verwiesen auf die weitgehende Trennung von Kirche und Staat. Angesichts einer zunehmend säkularen Gesellschaft sei es schwer nachvollziehbar, weshalb der Staat weiterhin Löhne kirchlicher Würdenträger mitfinanziere.
Der Regierungsrat lehnte eine Kündigung in seiner schriftlichen Antwort jedoch ab. Das Konkordat sei ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehreren Kantonen und dem Heiligen Stuhl, betonte er. Solothurn könne diesen weder einseitig auflösen noch sistieren, zumal auch die Partnerkantone zustimmen müssten.
Die zuständige Kantonsratskommission empfahl deshalb eine Abschwächung des Auftrags: Statt einer Kündigung soll der Regierungsrat nur dazu beauftragt werden, die Zahlungsverpflichtungen des Bistumskonkordats zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzuschlagen.
«Wertvolle Dienste für die Gesellschaft»
Mit 93 Ja- zu 3 Nein-Stimmen hiess der Kantonsrat den Auftrag in dieser abgewandelten Form klar gut. Mehrere Parteien betonten, dass dies nicht als Kritik an der Kirche zu verstehen sei. «Die Landeskirchen leisten wertvolle Dienste für die Gesellschaft», hielt etwa die FDP/GLP-Fraktion fest. Auch die SVP fand, dass das soziale Engagement der Kirche «für unseren Kanton wichtig ist».
Dies stehe aber einer Überprüfung der Zahlungsverpflichtung nicht entgegen, befand die Mehrheit. Zumal es hier um Löhne an Würdenträger gehe. «Einer sachlichen Diskussion verschliessen wir uns nicht, wenn in einer Gesamtschau auch die karitativen Tätigkeiten der Kirchen einbezogen werden», hielt die Mitte/EVP-Fraktion dazu fest.