1500 Tiere müssen getötet werden
Enzootische Pneumonie – 20 Schweinezuchtbetriebe betroffen

Um die Enzootische Pneumonie wirksam zu bekämpfen und eine Ausbreitung zu verhindern, müssen nun in sechs Kantonen 20 Zuchtbetriebe geräumt werden. Damit weitere Infektionen unterbunden werden können, müssen die Tiere getötet werden.
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In mehreren Kantonen grassiert bei Schweinen die ansteckende Lungenkrankheit Enzootische Pneumonie. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ansteckende Lungenkrankheit betrifft Schweine in 20 Zucht- und 40 Mastbetrieben
  • Über 1500 Tiere müssen geschlachtet oder tierschutzkonform getötet werden
  • Räumung der Bestände bis 2. Oktober, danach Reinigung und Desinfektion
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

In mehreren Kantonen grassiert aktuell eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen. Von der Tierseuche sind 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen sowie 40 Mastbetriebe in 14 Kantonen betroffen, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons Luzern. Die Zuchtbetriebe befinden sich in den Kantonen BE, LU, SO, SZ, TG und VD; die Mastbetriebe in den Kantonen AG, BE, BL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SZ, TG, VD, VS und ZG. Im Kanton Luzern wurde der Erreger bislang in elf Zuchtbetrieben nachgewiesen. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Insgesamt sind in allen betroffenen Kantonen rund 1500 Zuchtschweine und deren Ferkel von den angeordneten Massnahmen betroffen. Um eine weitere Ausbreitung der Enzootischen Pneumonie zu verhindern, müssen nun erweiterte Massnahmen ergriffen werden. Die Schweinebestände in den betroffenen 20 Zuchtbetrieben müssen vollständig geräumt werden. Soweit möglich werden die Tiere geschlachtet. Tiere, bei denen dies nicht möglich ist, werden tierschutzkonform getötet, heisst es in der Medienmitteilung. 

Betroffene Zuchtbetriebe bleiben gesperrt

«Mit diesen Massnahmen werden die Infektionsketten unterbrochen, was unumgänglich ist, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern», betont der Kanton Luzern. Eine teilweise Sanierung würde hingegen keine ausreichende Sicherheit bieten, dass der Erreger in allen betroffenen Beständen beseitigt werden könnte.

Eine weitere Verbreitung könne zum derzeitigen Kenntnisstand jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Für die betroffenen Zuchtbetriebe wurde bis auf Weiteres eine Sperrung verhängt. «Somit werden keine Tiere mehr zwischen den einzelnen Betrieben ausgetauscht. Damit kann verhindert werden, dass der Erreger, der auch über die Luft übertragen werden kann, in bereits sanierte Betriebe eingeschleppt wird», schreibt der Kanton zu dieser Massnahme. 

Räumung der Bestände innert zwei Wochen

Die Massnahmen wurden von den zuständigen Kantonstierärzten, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Betreiber des Schweinerings, den Vertretenden der Schweinebranche und weiteren Fachorganisationen beschlossen.

Die betroffenen Zuchtbestände sollen innerhalb von zwei Wochen geräumt werden, bis voraussichtlich am 2. Oktober. Anschliessend werden alle Stallungen gereinigt und desinfiziert. In den 40 Mastbetrieben gelten die Tierverkehrssperrungen, bis eine Infektion mit dem Erreger ausgeschlossen oder der Bestand komplett geräumt werden konnte.

Die betroffenen Tierhalter werden durch den jeweils zuständigen kantonalen Veterinärdienst laufend über die Massnahmen informiert und unterstützt. Für die finanziellen Folgen gelten die Vorgaben in der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung sowie den kantonalen Bestimmungen zur Entschädigung von Tieren. Falls eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, kommt diese im Eintrittsfall zum Tragen, schreibt der Kanton Luzern. 

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