«100 Quintillionen Dollar»
Zoll findet am Flughafen Zürich angebliche Goldnote

Das BAZG beschlagnahmte 2025 am Flughafen Zürich vermeintlich goldene Banknoten aus Simbabwe. Der angebliche Wert: 100 Quintillionen Dollar. Doch die Analyse zeigte ein ganz anderes Bild.
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Kurioser Fund am Zoll des Flughafen Zürich: eine vermeintliche Geldnote im Wert von «100 Quintillionen Dollar», aus Gold.
Foto: BAZG

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am Flughafen Zürich entdeckte das BAZG 2025 gefälschte Banknoten aus Simbabwe
  • Die Noten bestanden aus Kunststoff, Klebefolie und goldfarbener Aluminiumfolie
  • Ein Schwede erhielt mehrere Tausend Franken Busse wegen der Fälschung
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Am Flughafen Zürich machten Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen spektakulären 2025 Fund bei einer Kontrolle im Frachtbereich. Eine Person führte angebliche simbabwische Banknoten im Wert von «One Hundred Quintillion Dollar» mit sich – versehen mit der Aufschrift «24K Gold».

Doch die Analyse zeigte: von Gold keine Spur. Stattdessen deckte das BAZG einen kuriosen Fall von Banknotenfälschung auf. Bei der Kontrolle im Frachtbereich waren die Beamten auf ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug sowie mehrere Personen aufmerksam geworden. Unter den Personen befanden sich eine 55-jährige Schweizerin, ein 53-jähriger Australier sowie zwei Fussgänger, ein 54-jähriger Schwede und ein 54-jähriger Mann aus dem Senegal. 

Mehrere Tausend Franken Busse für plumpe Fälschung

Der Schwede hatte eine Banknote mit einem astronomischen Nennwert dabei, dazu eine Lagerbestätigung für zwei Kisten mit jeweils 1000 solcher Banknoten. Die Experten des Edelmetallkontrollamts Zürich, das Teil des BAZG ist, analysierten die Noten. Das Ergebnis: Die Scheine bestanden aus Kunststoff, einer Klebefolie und einer goldfarbenen Aluminiumfolie. Keinerlei Spuren von echtem Gold wurden gefunden.

Damit verstiessen die Objekte nicht nur gegen die Edelmetallkontrollgesetzgebung, sondern entpuppten sich auch als plumpe Fälschungen. Die Konsequenzen folgten prompt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ordnete die Vernichtung der Banknoten an. Zusätzlich muss der Schwede eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Franken bezahlen. Das BAZG hat in den letzten Jahren mehrere ähnliche Fälle festgestellt. 

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