Darum gehts
- Schild in Winterthur verbietet Haarspray und Deo in öffentlichen Räumen
- Starbucks entfernte Schild nach Fehlalarm durch Sprayprodukte im Café
- Moderne Rauchmelder können auf dichte Aerosolwolken wie bei einem Brand reagieren
Haben «die in Bern oben» etwa ein neues Verbot durchgewinkt? Steht das Benutzen von Haarspray und Sprühdeo jetzt auf einer Stufe mit Rauchen, das per Bundesgesetz in öffentlichen Räumen untersagt ist? Genau diesen Eindruck erweckte ein Schild im Bahnhof Winterthur ZH.
Im Starbucks-Café in der Bahnhofshalle, beim Eingang der allseits beliebten Toilettenräume, war auf dem Aushang zu lesen: «Das Rauchen sowie das Benutzen von Deospray und/oder Haarspray ist in diesem Gebäude per Gesetzgebung verboten.» Jegliche Zuwiderhandlung werde «per Gerichtsverordnung und von Amtswegen» durch die Polizei verfolgt, verzeigt und mit einer Geldbusse bestraft.
Der Rauchmelder war das Problem
Per «Gesetzgebung» und «Gerichtsverordnung» – «in diesem Gebäude»? Routine-Anfragen zeigen: Der Staat hat nicht klammheimlich ein Spray-Regime für Bahnhöfe erlassen. Weder wurde das Qualm-Verbot von den Behörden auf harmlose Duftwolken ausgeweitet, noch haben SBB und Co. spezielle Bestimmungen geschaffen.
Mit dem Schild wurde etwas gar dick aufgetragen. Es ist das Werk des Cafés. Starbucks spricht auf Blick-Anfrage von einer «internen Vorsichtsmassnahme, nachdem es in kurzer Zeit zu mehreren Feueralarm-Auslösungen durch Sprayprodukte gekommen war». Das Unternehmen hat gehandelt: Die Formulierung auf dem Schild sei nicht korrekt gewesen, «daher haben wir es umgehend entfernt».
Es braucht keine amtliche Drohkulisse
Tatsächlich reagieren moderne Rauchmelder teilweise nicht nur auf Rauch, sondern auch auf dichte Sprühwolken. Haar- und Deosprays erzeugen einen feinen Nebel, der für die Sensoren wie ein Brand wirkt. In Deutschland wurden schon mehrere entsprechende Fälle mit Haarspray oder Sprühdeo bekannt.
Der Gesetzgeber wurde deswegen aber nicht aktiv. Um das Sprayen zur schnellen Erfrischung oder fürs spontane Aufhübschen einzudämmen, braucht es ohnehin keine amtlichen Drohkulissen. Ein Betrieb könnte das per Hausrecht untersagen – oder die Gäste schlicht mit einem freiwilligen Appell bitten, die Sprühprodukte vorsichtig zu verwenden.