Wohnungskrise im Kanton Zug
Sozialhilfebezüger leben in teuren Hotels

Die Gemeinden sind verpflichtet, Personen in Not Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Da dieser im Kanton Zug knapp ist, müssen sie vermehrt auf Herbergen ausweichen. Teils müssen die betroffenen Personen auch ausserkantonal untergebracht werden.
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Im Kanton Zug werden Sozialhilfebezüger in teuren Hotels untergebracht.
Foto: URS FLUEELER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Matilda S.* lebt gezwungenermassen im Hotel wegen Wohnungsknappheit im Kanton Zug
  • Hotelkosten monatlich CHF 5500, Wohnung für CHF 3500 abgelehnt
  • Richtlinie: Mieten bis CHF 1700 für Zwei-Personen-Haushalte übernommen
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Matilda S.* lebt seit mehreren Monaten mit ihrem 18-jährigen Sohn in einem Hotel in Goldau – und das ganz und gar nicht freiwillig. Der zuständige Sozialdienst in ihrer Zuger Gemeinde hat sie in die Herberge im Kanton Schwyz verlegt. Dies, weil die Behörde aufgrund der grassierenden Wohnungsknappheit keine andere Unterkunft finden konnte. Das ist dem Jahresbericht der Zuger Ombudsstelle zu entnehmen.

Für Matilda S. ist die Versetzung sehr belastend. Sie hat sich deshalb eigenständig auf Wohnungssuche gemacht – und das mit Erfolg. Die Frau fand eine Dreizimmerwohnung im Kanton Zug für 3500 Franken pro Monat. Weil die Miete zu hoch ist, lehnte der Sozialdienst die Finanzierung jedoch ab. Und dies, obwohl die Hotelunterbringung die Gemeinde mit monatlich 5500 Franken deutlich mehr belastet.

Keine freien Notwohnungen

Matilda S. konnte das Vorgehen nicht verstehen und wandte sich an die Zuger Ombudsstelle. In der Folge nahm Ombudsfrau Bernadette Zürcher Kontakt mit der betroffenen Gemeinde auf. Auf Anfrage von Zürcher begründete der Sozialdienst die teure Unterbringung damit, dass der Gemeinde keine freien Notwohnungen mehr zur Verfügung stünden. Und die Stelle bestätigte auch, dass es sich bei Matilda S. nicht um einen Einzelfall handelt: «Aufgrund der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum sind wir vermehrt gezwungen, auf Hotels auszuweichen», schreibt sie.

Auch Ombudsfrau Zürcher stellt fest, dass es sich bei Matilda S. nicht um einen Ausnahmefall handelt. In ihrem Bericht schreibt sie, dass sie sich im vergangenen Jahr mehrfach mit solchen Geschichten befasst habe. «Die Hotelunterbringungen verursachen deutlich höhere Kosten als Wohnungen zu marktüblichen Preisen», heisst es im Bericht. Die Unterbringungen erfolgten auch immer wieder ausserkantonal. Für die Betroffenen sei es häufig schwer nachvollziehbar, weshalb keine reguläre Wohnung finanziert werde. 

Gemäss den im Kanton Zug geltenden Richtlinien wird bei einem Zwei-Personen-Haushalt eine Miete von bis zu rund 1700 Franken übernommen. Im Bericht der Ombudsstelle steht, dass die Sozialdienste zunehmend einen grosszügigen Ermessensspielraum nach oben nutzen.

Verhinderung von Obdachlosigkeit

Auf Anfrage des Blick bestätigen mehrere Zuger Gemeinden, dass die Unterbringung von Personen durch die Sozialdienste zunehmend schwieriger wird. Die Gemeinden Baar und Risch etwa berichten, dass Betroffene teilweise in Pensionen untergebracht werden müssen. In Einzelfällen sei auch eine Unterbringung ausserhalb des Kantons nötig. Die Stadt Zug weist zudem darauf hin, dass es vor allem im unteren Preissegment an bezahlbaren Wohnungen fehlt.

Die Gemeinden sind sich einig, dass Unterbringungen in Hotels für die Betroffenen mit Unsicherheiten verbunden sind und keine bevorzugte Lösung darstellen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts liessen sich solche Situationen jedoch nicht immer vermeiden. Die höheren Kosten seien vertretbar, wenn dadurch Obdachlosigkeit verhindert werden könne, heisst es auch aus Cham.

*Name geändert 

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