Darum gehts
- Frau mit Kopftuch wird Zugang zu Genfer Restaurant verweigert, Diskriminierungsvorwürfe folgen
- Betroffene fühlt sich gedemütigt, plant rechtliche Schritte gegen das Restaurant
- Beobachtungsstelle sammelte Zeugenaussagen von mehreren Personen mit ähnlichen Erfahrungen
Am 11. Juni wollte eine junge Frau mit zwei Freundinnen das Rooftop42 besuchen, ein Panoramarestaurant in der Genfer Innenstadt. Weit kamen sie allerdings nicht: Der Frau wurde der Zugang verweigert – obwohl die Gruppe eigentlich einen Tisch reserviert hatte.
Grund: Die Frau trug ein Kopftuch. Jegliche Kopfbedeckung sei im Restaurant verboten, teilte ihr ein Sicherheitsbeamter beim Eingang mit. Empört wendeten sich die Frauen telefonisch an das Restaurant, berichtet «La Tribune de Genève». Dort wurde ihnen bestätigt: Im Rooftop42 seien «weder Kopftuch noch Kippa noch Mütze» erlaubt.
Betroffene will rechtlich dagegen vorgehen
«Ich habe mich gedemütigt gefühlt», sagt die betroffene Frau. Sie habe zuerst gedacht, es sei ein Witz. «Wie kann man im Jahr 2025 in Genf jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminieren?» Sie nahm Kontakt mit der Beratungsstelle gegen antimuslimischen Rassismus, DIAC («De l'Individuel Au Collectif»), auf. Dort will sie sich Unterstützung holen, um rechtliche Schritte einzuleiten.
«Das Schweizer Recht schützt die Religionsfreiheit», sagt Meriam Mastour von DIAC. «Sie kann nur eingeschränkt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Das ist hier nicht der Fall.» Es sei nicht normal, dass eine Einrichtung, die zwar privat, aber öffentlich zugänglich sei, ihren Kunden aufgrund von solchen Kriterien den Zutritt verweigere. Ausserdem sei die Regel nirgends auf der Webseite der Bar vermerkt.
Vermuten «diskriminierende Absicht»
Die Beobachtungsstelle äussert happige Vorwürfe: «Wir vermuten eine diskriminierende Absicht seitens der Betreiber», so Meriam Mastou. DIAC habe weitere Zeugenaussagen von Personen gesammelt, denen der Zugang zum Restaurant verweigert wurde. Ausserdem teilte die Organisation Fotos auf Instagram, die Personen mit Mützen im Restaurant zeigen, so «La Tribune de Genève». DIAC stellte damit infrage, ob das Verbot tatsächlich für alle Arten von Kopfbedeckungen gelte.
Weiter hatte «La Tribue de Genève» Einsicht in Videos, in denen der Betreiber des Restaurants «einen kleinen Teil der Einwanderer» kritisiert, die versuchten «den radikalen Islam im Westen durchzusetzen».
Das Restaurant betonte, dass keine diskriminierenden Zutrittsregeln eingeführt worden seien, und entschuldigte sich bei der betroffenen Person. Man untersuche den Vorfall nun.