Darum gehts
- SP kritisiert Täuschung bei F-35-Kauf und fordert Wahrheitsparagraf
- Fabian Molina will Gesetz gegen Lügen im Parlamentsgesetz einführen
- Schweiz muss nach gescheiterten Verhandlungen deutlich mehr für F-35-Kampfjets zahlen
Für die SP ist klar: Die Schweizer Bevölkerung wurde hinters Licht geführt. Ihr wurde für sechs Milliarden Franken eine komplette Kampfjet-Flotte in Aussicht gestellt – immer wieder behauptete das Verteidigungsdepartement, dass es sich beim F-35-Kauf um einen Fixpreis handle.
Nun hat sich dieses Versprechen in Luft aufgelöst. Die USA bezeichneten den Festpreis als «Missverständnis» – und die Schweiz muss nach gescheiterten Verhandlungen deutlich mehr für die F-35-Kampfjets zahlen.
Gesetz gegen Lügen
Ein solches Debakel darf sich nicht wiederholen, findet SP-Nationalrat Fabian Molina (35). Er will darum im Parlamentsgesetz eine Art Wahrheitsparagraf hinzufügen: «Der Bundesrat und die Verwaltung müssen in Zukunft zwingend die ganze Wahrheit sagen», so der Zürcher. Nicht nur das Volk sei nämlich getäuscht worden, sondern auch das Parlament und die zuständigen Kommissionen.
Der früheren Verteidigungsministerin Viola Amherd (63) will er zwar nicht unterstellen, vorsätzlich gelogen zu haben. Innerhalb des Bundesamts für Rüstung (Armasuisse) sehe das seiner Meinung nach aber anders aus. Der Wahrheitsparagraf solle darum sowohl für den Bundesrat als auch für die gesamte Verwaltung gelten.
Strafrechtlich kaum Konsequenzen möglich
«Die Wahrheit zu sagen, ist heute nur implizit gefordert», bemängelt Molina. Im Parlamentsgesetz ist festgeschrieben, dass der Bundesrat die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit informieren muss. Zusammen mit der Verwaltung muss er Parlament und Öffentlichkeit zudem «einheitlich, frühzeitig und kontinuierlich» informieren.
Es fehle jedoch eine Regelung zur wahrheitsgetreuen Auskunftspflicht. In der Praxis habe dies wiederholt zu «unterschiedlichen Auffassungen» zwischen Bundesrat und Parlament geführt, schreibt Molina in dem Vorstoss, den er noch während der laufenden Herbstsession einreichen will.
Und was wären die Konsequenzen, wenn Bundesrat oder Verwaltung doch keinen reinen Wein einschenken? Da man sich im Verwaltungsrecht befindet, gebe es nur wenige Möglichkeiten, dies strafrechtlich durchzusetzen, sagt Molina. Dem sei er sich bewusst – ihm gehe es allerdings darum, den Grundsatz gesetzlich festzuhalten. Wenn das heute tatsächlich schon gelebte Praxis sei, könne der Bundesrat kaum etwas dagegen einwenden.