Vogelgrippe in der Schweiz
Bund weitet Präventionsmassnahmen aus

Bei Enten und einem Schwan auf dem Wiler Stadtweiher wurde am Freitag das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention.
Publiziert: 21.11.2025 um 20:20 Uhr
|
Aktualisiert: 21.11.2025 um 20:32 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/5
Am Freitag wurden mehrere Enten und ein Schwan auf dem Weiher in Wil positiv auf Vogelgrippe getestet.

Darum gehts

  • Wildvögel in der Schweiz positiv auf Vogelgrippevirus getestet
  • Neue Massnahmen sollen Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel verhindern
  • Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Angela_Rosser_Journalistin NewsDesk_Ringier AG_2-Bearbeitet.jpg
Angela RosserJournalistin News

Bereits seit Anfang November wurden in der Schweiz mehrere Wildvögel positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. «Die am 21. November 2025 nachgewiesenen Fälle im Stadtweiher von Wil im Kanton St.Gallen weisen jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan waren keine Zugvögel, sondern lebten ständig auf diesem Weiher», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in einer Mitteilung.

Diese Situation unterscheidet sich von den bisher beobachteten Fällen. Weiter tritt sie zu einem Zeitpunkt auf, in dem das Virus «in Europa stark zirkuliert». Dies sei insbesondere bei den wandernden Arten zu beobachten, die sich aktuell in der Schweiz aufhalten.

Verordnung wird angepasst

«Vor diesem ungünstigen epidemiologischen Hintergrund verstärkt das BLV die Prävention, indem es seine Verordnung vom 6. November 2025 anpasst», teilt das Bundesamt weiter mit. Die angepasste Verordnung tritt am Dienstag, 25. November in Kraft. 

So werde das Beobachtungsgebiet auf die ganze Schweiz ausgeweitet und für alle Halterinnen und Halter von Geflügel gelten einheitliche Schutzmassnahmen. 

Tierhalterinnen und Tierhalter in der ganzen Schweiz müssen nun den Auslauf ihres Geflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich beschränken. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Kein Kontakt zu Hausgeflügel

Die neuen Massnahmen haben zum Ziel, dass jeglicher Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel vermieden werden soll. Damit soll die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Geflügelstände reduziert werden.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen