Darum gehts
- Wildvögel in der Schweiz positiv auf Vogelgrippevirus getestet
- Neue Massnahmen sollen Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel verhindern
- Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft
Bereits seit Anfang November wurden in der Schweiz mehrere Wildvögel positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. «Die am 21. November 2025 nachgewiesenen Fälle im Stadtweiher von Wil im Kanton St.Gallen weisen jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan waren keine Zugvögel, sondern lebten ständig auf diesem Weiher», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in einer Mitteilung.
Diese Situation unterscheidet sich von den bisher beobachteten Fällen. Weiter tritt sie zu einem Zeitpunkt auf, in dem das Virus «in Europa stark zirkuliert». Dies sei insbesondere bei den wandernden Arten zu beobachten, die sich aktuell in der Schweiz aufhalten.
Verordnung wird angepasst
«Vor diesem ungünstigen epidemiologischen Hintergrund verstärkt das BLV die Prävention, indem es seine Verordnung vom 6. November 2025 anpasst», teilt das Bundesamt weiter mit. Die angepasste Verordnung tritt am Dienstag, 25. November in Kraft.
So werde das Beobachtungsgebiet auf die ganze Schweiz ausgeweitet und für alle Halterinnen und Halter von Geflügel gelten einheitliche Schutzmassnahmen.
Tierhalterinnen und Tierhalter in der ganzen Schweiz müssen nun den Auslauf ihres Geflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich beschränken. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Kein Kontakt zu Hausgeflügel
Die neuen Massnahmen haben zum Ziel, dass jeglicher Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel vermieden werden soll. Damit soll die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Geflügelstände reduziert werden.