Darum gehts
- Neuer Vogelgrippe-Fall in Zürich bei Graugans bestätigt
- BLV fordert Geflügelhalter zur Umsetzung von Schutzmassnahmen auf
- Neue Verordnung gilt bis 31. März 2026
Neuer Vogelgrippe-Fall im Kanton Zürich: Am 12. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf nachgewiesen. Dies meldet der Bund am Donnerstag.
Dieser neue Fall ist ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete und einige Tage nach dem Auffinden eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern aufgetreten, heisst es in einem Communiqué.
Strenge Schutz- und Hygienemassnahmen
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, wurden in der angepassten dringlichen Verordnung des BLV weitere Beobachtungsgebiete entlang der Ufer der Seen und Fliessgewässer des Mittellands festgelegt. In diesen Regionen gelten für die Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen.
Die angepasste Verordnung gilt bis am 31. März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.