Verstoss gegen Personenfreizügigkeit
Bündner Gemeinde verlangt Strafregisterauszug

Die Region Moesa kämpft mit der Mafia. Jetzt führt sie strengere Bewilligungsverfahren bei Zuzügen ein. Mit ihrem Kampf gegen die organisierte Kriminalität verstösst sie jedoch gegen die bilateralen Verträge mit der EU.
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Kampf gegen Mafia: Die Region Moesa verlangt von Gesuchstellenden aus EU-/Efta-Staaten neu einen Strafregisterauszug.
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Darum gehts

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  • Region Moesa fordert ab sofort Strafregisterauszüge für EU-/Efta-Aufenthaltsbewilligungen
  • Massnahme widerspricht Personenfreizügigkeit, ist aber bis Ende 2026 befristet
  • Seit 2015 verlangt Tessin systematisch Strafregisterauszüge, Bundesrat lehnt Praxis ab
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Die Region Moesa will stärker gegen die organisierte Kriminalität vorgehen: Ab sofort verlangen die Gemeinden im Bündner Südtal von Gesuchstellenden aus EU-/Efta-Staaten einen Strafregisterauszug, wie die Behörden am Montag mitteilten. Diese Praxis wird bereits im Tessin angewandt. Sie verstösst jedoch gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und gilt deshalb als rechtswidrig.

Angestossen wurde die Verschärfung durch eine Anti-Mafia-Operation Ende Februar. Im Rahmen der internationalen Polizeiaktion wurden vier Personen festgenommen, die mit einer B-Bewilligung in Roveredo GR lebten. Dazu gehört ein 52-jähriger Italiener. Der Mann hatte zuvor bereits im Kanton Tessin eine Aufenthaltsbewilligung beantragt. Das Tessin verweigerte ihm diese jedoch, weil er vorbestraft war. Die Bündner Behörden wussten davon nichts und erteilten ihm deshalb eine Bewilligung. Inzwischen hat die Region den Ruf, ein Rückzugsort für die Mafia zu sein.

Um Fälle wie im Misox zu verhindern, verlangen die Gemeinden in der Region Moesa bei der Erteilung von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU-/Efta-Staatsangehörige neu standardmässig einen Strafregisterauszug. Damit setzen sich die Bündner Gemeinden wie schon das Tessin über die Vorgaben der bilateralen Verträge mit der EU hinweg. 

Die Personenfreizügigkeit verbietet das systematische Einfordern von Strafregisterauszügen. Eine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit ist nur erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Person die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden könnte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt die Rechtslage auf Anfrage von Blick. Der Bund habe aber keine Möglichkeit, durchzusetzen, dass sich die Kantone daran halten. 

Die Region Moesa hat die Massnahme vorerst bis Ende Jahr befristet. Anschliessend will sie die Wirksamkeit der Massnahme sowie die praktischen Auswirkungen auf die administrativen Abläufe auswerten. Die kantonalen Migrationsbehörden rechnen mit einem erheblichen Mehraufwand. Weiter heisst es, dass sich die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf gesamtkantonaler Ebene wohl verlängern werde und die Zahl der hängigen Dossiers zunehmen werde.

Tessin widersetzt sich seit Jahren

Das Tessin verlangt seit 2015 systematisch einen Strafregisterauszug von Antragstellenden einer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung. Die Massnahme war eine Reaktion auf mehrere schwere Verbrechen von vorbestraften Italienern im Kanton.

Der Südkanton wurde bereits vor zehn Jahren vom SEM aufgefordert, die umstrittene Massnahme aufzuheben. Dieser Weisung kam er aber bis heute nicht nach. Stattdessen forderte er in einer Standesinitiative den Bund dazu auf, die Praxis zu formalisieren. Das Geschäft ist noch immer hängig.

Nach dem Vorfall im Misox brachte der Tessiner SVP-Ständerat Marco Chiesa die Forderung erneut aufs politische Parkett. In einer Motion forderte er, dass die Tessiner Praxis in der ganzen Schweiz eingeführt wird. Der Ständerat stimmte dem Vorschlag im Juni mit grosser Mehrheit zu. Der Bundesrat lehnte die Idee hingegen ab. Eine solche Regelung würde gegen die Verträge mit der EU verstossen. Eine Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit bezeichnete die Regierung als «nicht realistisch».

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