Darum gehts
- Region Moesa fordert ab sofort Strafregisterauszüge für EU-/Efta-Aufenthaltsbewilligungen
- Massnahme widerspricht Personenfreizügigkeit, ist aber bis Ende 2026 befristet
- Seit 2015 verlangt Tessin systematisch Strafregisterauszüge, Bundesrat lehnt Praxis ab
Die Region Moesa will stärker gegen die organisierte Kriminalität vorgehen: Ab sofort verlangen die Gemeinden im Bündner Südtal von Gesuchstellenden aus EU-/EFTA-Staaten einen Strafregisterauszug, wie die Behörden am Montag mitteilten. Die Praxis ist umstritten, denn sie verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Hintergrund der verschärften Kontrollen ist die Anti-Mafia-Operation von Ende Februar. Im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion von Italien und Frankreich wurden vier Personen festgenommen, die mit einer B-Bewilligung in Roveredo GR lebten.
Dazu gehört auch ein 52-jähriger Italiener, der zuvor bereits im Kanton Tessin eine Aufenthaltsbewilligung beantragt hatte. Weil der Mann vorbestraft war, verweigerte ihm das Tessin die Bewilligung. Die Bündner Behörden wussten davon jedoch nichts und erteilten ihm die Aufenthaltsbewilligung. Inzwischen hat die Region den Ruf, ein Rückzugsort für die Mafia zu sein.
Um weitere Fälle zu verhindern, verlangen die Gemeinden in der Region Moesa bei der Erteilung von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU-/EFTA-Staatsangehörige nun standardmässig einen Strafregisterauszug. Damit übernehmen die Bündner Gemeinden eine Praxis aus dem Tessin, die gegen die bilateralen Verträge mit der EU verstösst.
Denn die Personenfreizügigkeit verbietet das systematische Einfordern von Strafregisterauszügen. Eine Überprüfung der kriminellen Vergangenheit ist nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Person die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden könnte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt diese Rechtslage auf Anfrage von Blick. Der Bund habe aber keine Möglichkeit, diese bei den Kantonen durchzusetzen.
Die Gemeinden im Südgraubünden haben die Massnahme vorerst bis Ende Jahr befristet. Anschliessend wollen sie die Wirksamkeit und die praktischen Auswirkungen auswerten. Die kantonalen Migrationsbehörde rechnet mit einem erheblichen Mehraufwand. Sie schreibt, dass sich die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf gesamtkantonaler Ebene verlängern dürfte. Zudem dürfte die Zahl der hängigen Dossiers zunehmen.
Tessin widersetzt sich seit Jahren
Das Tessin verlangt seit 2015 systematisch einen Strafregisterauszug von Antragstellenden einer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung. Die Massnahme war eine Reaktion auf mehrere schwere Verbrechen von vorbestraften Italienern.
Der Südkanton wurde bereits vor zehn Jahren vom SEM aufgefordert, die umstrittene Regelung aufzuheben. Dieser Weisung kam er bis heute nicht nach. Stattdessen forderte er in einer Standesinitiative den Bund dazu auf, die Praxis zu formalisieren. Das Geschäft ist heute noch hängig.
Nach dem Vorfall im Misox brachte der Tessiner SVP-Ständerat Marco Chiesa die Forderung erneut aufs politische Parkett. In einer Motion forderte er, dass die Praxis in der ganzen Schweiz eingeführt wird. Der Ständerat stimmte dem Vorschlag im Juni mit grosser Mehrheit zu.
Der Bundesrat hingegen lehnte die Idee im Mai ab. Eine solche Regelung würde gegen die Verträge mit der EU verstossen, so die Regierung. Eine Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit bezeichnet sie als «nicht realistisch».