Unterschriften-Bschiss
Fünfte Strafanzeige wegen Wahlfälschungsverdacht eingereicht

Die Bundeskanzlei hat eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht. Es geht um möglicherweise gefälschte Unterschriften für fünf eidgenössische Volksinitiativen.
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Bei der Strafanzeige gehe es um Unterschriften, die mehrheitlich bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt worden seien.
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuteten darauf hin, dass Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen gefälscht worden sein könnten, heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei vom Mittwoch. Es gehe dabei um Unterschriften, die mehrheitlich bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt worden seien.

Insgesamt handelt es sich laut Mitteilung um rund 9500 Unterschriften für fünf verschiedene eidgenössische Volksinitiativen, bei denen Verdachtsmomente bestehen. Sie seien von den Gemeinden im Rahmen des Monitorings gemeldet oder bei der Auszählung und Kontrolle von der Bundeskanzlei aussortiert worden.

Verhaltenskodex wird finalisiert

Im entsprechenden Zeitraum wurden bei der Bundeskanzlei über eine Million Unterschriften ausgezählt und kontrolliert. Der überwiegende Teil der mutmasslich gefälschten Unterschriften wurde gesammelt, als die Massnahmen der Bundeskanzlei zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen noch nicht verstärkt wurden.

Die Bundeskanzlei hatte bereits in den Jahren 2022, 2024 und 2025 Strafanzeigen eingereicht wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften. Die bisherigen Strafanzeigen umfassen alle Verdachtsfälle derjenigen Volksbegehren, die bislang bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden. Das Einreichen von Strafanzeigen ist eine von mehreren Massnahmen, die die Bundeskanzlei seit Anfang 2024 ergriffen und im Herbst des gleichen Jahres ausgeweitet und verstärkt hat.

Wie die Bundeskanzlei weiter schreibt, wird derzeit ein Verhaltenskodex zur Integrität von Unterschriftensammlungen finalisiert, dem sich Initiativ- und Referendumskomitees, Sammelorganisationen und weitere betroffene Akteurinnen und Akteure anschliessen können.

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