Darum gehts
- Parlament stoppt AHV-Abgabe auf digitale Trinkgelder mit 125 zu 51 Stimmen
- Rieders Vorstoss: Steuer- und AHV-Befreiung für freiwillige Trinkgelder gefordert
- Bundesschätzung: 20 bis 50 Mio. CHF Einnahmen aus Gastronomie wären möglich
Die digitale AHV-Abgabe für Trinkgelder ist bereits Geschichte, bevor sie überhaupt eingeführt wurde. Nach der kleinen Kammer segnet auch der Nationalrat mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Beat Rieder (63, VS) ab, der freiwillige Trinkgelder grundsätzlich nicht nur von der AHV-Beitragspflicht, sondern auch gleich von der Steuer befreien will.
Damit setzte das Parlament ein Zeichen gegenüber der kommenden AHV-Reform 2030: Um die nötigen Milliarden für die Renten reinzuholen, plante Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (62, SP) Anfang Jahr, neu auch bei den elektronisch bezahlten Trinkgeldern abzuschöpfen. Laut Schätzungen des Bundes hätte dies der AHV alleine aus der Gastronomie weitere 20 bis 50 Millionen Franken einbringen können.
Bereits heute kaum abgabepflichtig
Gemäss heutiger Regelung sind Trinkgelder beitragspflichtig, wenn sie einen «wesentlichen» Bestandteil des Arbeitsentgeltes ausmachen. Ein Graubereich, über den die Behörden bisher aber kulant hinweggeschaut haben. In der Ratsdebatte stellte Baume-Schneider klar: Das würde auch nach der nächsten AHV-Reform so bleiben. «Der Bundesrat hat keine Absicht, die kleinen Trinkgelder beitragspflichtig zu machen», sagte die Innenministerin in der grossen Kammer.
Mit seinem Vorstoss will Rieder dennoch Klarheit und damit Rechtssicherheit schaffen. Dass er dabei den entgegengesetzten Weg zu Baume-Schneider einschlägt, hat seinen Grund: Eine AHV-Abgabe auf digitale Trinkgelder hält Rieder für «ungerecht», wie er in seiner Motion ausführt. «Bar gegebene Trinkgelder blieben bis zu einem wesentlichen Anteil abgabefrei, während das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und Einkommenssteuern zahlen müsste», so der Walliser.
Baume-Schneider muss nun Entwurf ausarbeiten
Auch in der grossen Kammer kam Rieder mit dieser Argumentation an: Bei der Motion gehe es rein darum, den «bewährten Weg» weiterzuführen und ein Ungleichgewicht zwischen Bar- und Digitalzahlungen zu verhindern, argumentierte EVP-Nationalrat Lorenz Hess (65, BE) für die Kommissionsmehrheit.
Für Bundesrätin Baume-Schneider stand derweil vor allem eine fairere Ausgestaltung des Beitragssystems im Zentrum. Die Gastroangestellten hätten damit zwar weniger Geld im Portemonnaie, sollen aber im Rentenalter profitieren, schrieb sie bereits in der Antwort auf die Motion. Und warnte: Eine Annahme der Forderung führe zu einer generellen Beitragsbefreiung aller Trinkgelder – selbst jener, die heute unbestritten der Beitragspflicht unterstehen würden. «Dies würde Missbräuche begünstigen.»
Im Parlament verhallten die Worte der Innenministerin. Nun liegt es an ihrem Departement, einen geeigneten Gesetzesentwurf zu erstellen.