Darum gehts
- Meret Schneider fordert per Motion ein Verbot von Schlaufzügeln in der Schweiz
- An Wettbewerben des Verbandes Swiss Equestrian sind Schlaufzügel bereits verboten
- Auch Swiss Equestrian warnt vor negativen Folgen durch unsachgemässe Anwendung
Schlaufzügel sind umstritten – im Pferdesport und bei Tierschützern. Konkret handelt es sich um Hilfszügel, mit denen die Kopf- und Hals-Haltung des Pferdes beeinflusst werden soll. Grünen-Nationalrätin Meret Schneider (33) möchte Schlaufzügel nun generell verbieten – per Motion. Sie werden teilweise im Pferdesport angewandt.
Neu ist Schneiders Idee nicht. Bei Wettbewerben, die unter dem Reglement von Swiss Equestrian stattfinden, dem Dachverband für den Pferdesport in der Schweiz, sind Schlaufzügel bereits seit der Saison 2016 untersagt. Dies sowohl beim Spring- als auch beim Dressurreiten. Das Verbot gilt ebenfalls auf Abreiteplätzen und bei Preisverleihungen.
Auch die sogenannte Rollkur ist in der Schweiz gemäss Tierschutzverordnung seit 2014 verboten. Dabei geht es um eine Trainingsmethode, bei der der Kopf des Pferdes mittels Hilfszügeln dauerhaft so eng an den Hals gezogen wird, dass das Maul die Brust berührt, wie es die Tierschutzorganisation Peta Schweiz formuliert.
«Messbare Stress- und Angstreaktionen»
Meret Schneider sieht trotzdem noch weiteren Handlungsbedarf. Mit ihrem Vorstoss möchte sie nun den Bundesrat beauftragen, die Tierschutzverordnung so anzupassen, «dass Schlaufzügel sowie funktional gleich wirkende Hilfsmittel bei Equiden grundsätzlich verboten werden».
Diese schränkten die «natürliche Selbsthaltung» der Tiere ein und überdrehten den Hals, argumentiert Schneider. Aufgrund des Aufbaus der Schlaufzügel ergebe sich eine «flaschenzugähnliche Wirkung mit doppelter Krafteinwirkung». Soll heissen: Die Kraft, mit der der Reiter auf die Schlaufzügel einwirke, komme beim Tier etwa doppelt so stark an.
Zudem führten die Schlaufzügel zu einer Verengung der oberen Atemwege, erhöhten den Druck auf das Nackenband und verursachten ungünstige Muskelaktivierung sowie messbare Stress- und Angstreaktionen. Ein «überwiegender Trainingsnutzen» sei demgegenüber nicht festgestellt worden, so Schneider.
Nur für «erfahrene Fachpersonen»
Gegenüber Blick ordnet Swiss Equestrian ein: «Unsachgemäss eingesetzt können Schlaufzügel zu erheblichem physischen und psychischen Stress führen.» Als erster nationaler Pferdesportverband habe man Schlaufzügel bei sämtlichen Wettkämpfen unter seinen Reglementen verboten – und damit international eine Vorreiterrolle übernommen.
«Die Wirkung und insbesondere die Risiken hängen wesentlich von der korrekten Anwendung, dem Ausbildungsstand des Pferdes sowie vom Wissen und der Erfahrung der Reiterin oder des Reiters ab», erklärt der Verband weiter.
Wenn Schlaufzügel überhaupt eingesetzt würden, gehörten sie ausschliesslich in die Hände erfahrener Fachpersonen und dürften nur begrenzt als Ausbildungsmittel dienen. «Eine korrekte Ausbildung sowie die feine Kommunikation zwischen Mensch und Pferd können sie niemals ersetzen.»
Verbotsliste bereits erweitert
Bereits 2021 hatte Meret Schneider eine Motion eingereicht, die eine Anpassung der Tierschutzverordnung bezüglich Equiden forderte. Sie wollte gewisse Hilfsmittel verbieten lassen. Darunter Zungenstrecker, Draht- und Kettengebisse oder Kappzäume und Nasenbügel aus Metall.
Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung der Motion. «Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten», hiess es in der Stellungnahme. Dieser Grundsatz gelte auch dann, wenn das verwendete Hilfsmittel nicht explizit verboten sei.
Für Schneider wohl wichtiger: Das zuständige Bundesamt prüfte bereits die Anpassung der Verbotsliste – im Zuge einer Revision. Daraufhin zog sie die Motion zurück. Einige der von Schneider damals aufgeführten Hilfsmittel sind nun seit Februar 2025 untersagt. Über ihren neuen Vorstoss wird zuerst der Nationalrat beraten.