Darum gehts
- Bundesrat präsentiert indirekten Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungs-Initiative
- Nur 30 Grossunternehmen wären direkt betroffen, KMU bleiben ausgenommen
- Zukünftig müssen nur noch 100 Firmen Nachhaltigkeitsberichte publizieren, statt bisher 200
2020 reichte es nur knapp nicht. Die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» scheiterte knapp und nur am Ständemehr. Die Vorlage wollte die Schweizer Firmen auch im Ausland verpflichten, strengere Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzuhalten.
Die knappe Niederlage liessen die Initianten nicht auf sich sitzen. Letztes Jahr sammelten sie in Rekordzeit die nötigen Unterschriften für eine Neuauflage. Die Konzernverantwortungs-Initiative 2.0 bringt auch den Bundesrat ins Schwitzen. Statt nur Nein zu sagen, präsentiert Justizminister Beat Jans (61) am Donnerstag auch einen indirekten Gegenvorschlag. Er schickt das neue Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung in die Vernehmlassung.
Initiative will strengere Sorgfaltspflichten
Bereits im September hatte die Landesregierung entschieden, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzusetzen. Das Volksbegehren würde die Schweizer Unternehmen nämlich übermässig regulieren – das gefährde die Wettbewerbsfähigkeit, so der Bundesrat.
Die Initiantinnen und Initianten fordern in ihrem zweiten Anlauf unter anderem eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch sollen die Unternehmen strenger über ihre Geschäfte berichten müssen und sie nach dem 1,5-Grad-Klimaziel ausrichten. Zudem sollen die Firmen durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde überwacht und gegebenenfalls sanktioniert werden.
Mit dem Konzernverantwortungs-Gesetz wollen Jans und seine Regierungskollegen die Regulierungswut verhindern. Dabei würden die Kernpunkte der Initianten aufgegriffen. Auf ein gänzliches Schweizer Eigengebräu will der Bund jedoch verzichten. Stattdessen sollen sich die Transparenz- und Aufsichtsregeln an internationalen Standards orientieren.
Nur wenige Unternehmen betroffen
Insbesondere die Vorgaben der EU – die sogenannte Omnibus-Richtlinie – sollen als Grundlage dienen. KMU sollen dabei von der neuen Sorgfaltspflicht verschont werden. Wie der Bundesrat schreibt, wären nur rund 30 Schweizer Grossunternehmen direkt betroffen. Zudem sollen Schweizer Muttergesellschaften für Schäden, die durch ihre ausländischen Tochterunternehmen verursacht werden, neu klar haften.
Bei der bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung will die Landesregierung die Zügel jedoch lockern: Zukünftig sollen nur noch 100 statt wie bisher 200 Schweizer Firmen ihre Umwelt-, Sozial- und Arbeitspraktiken sowie ihre Massnahmen gegen Korruption offenlegen. Neu wäre aber, dass die Berichte durch ein externes Revisionsunternehmen geprüft werden müssen.