Die Konzernverantwortungs-Initiative verlangt, dass Schweizer Konzerne und ihre Tochterfirmen sollen im Inland und im Ausland Menschenrechte und Umweltschutz respektieren und für angerichtete Schäden haften müssen. Der Bundesrat will der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen.
«Die Schweiz hat sich mit dieser Regelung für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden», heisst es in einer Medienmitteilung. «Die Europäische Union plant neue Bestimmungen, von denen auch Unternehmen in der Schweiz betroffen sein werden. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass Gesetzesanpassungen erforderlich sind.» Das soll im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags passieren. Bis Ende März 2026 will er eine Vorlage vorlegen.
Welche konkreten Gesetzesänderungen der Bundesrat plant, blieb zunächst unklar. chweizer Unternehmen sollten bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen, hiess es im Communiqué. Gleichzeitig müssten sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben.
Zweiter Anlauf
Die Initiative wurde erst Anfangs Jahr lanciert und innert kurzer Zeit mit über 287'000 Unterschriften eingereicht – nötig wären nur 100'000 Signaturen gewesen. Die Initiantinnen und Initianten hatten dabei allerdings ursprünglich an die EU-Lieferkettenrichtlinie von 2024 gedacht, wie aus den Erläuterungen zum Initiativtext auf ihrer Website hervorgeht. Inzwischen einigten sich die EU-Mitgliedstaaten allerdings auf eine deutliche Lockerung der Bestimmungen. Darauf bezog sich nun auch der Bundesrat.
Eine Mehrheit der EU-Länder sprach sich im Juni dafür aus, dass nur Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden statt wie bislang 1000 unter das Gesetz zum Schutz von Menschenrechten fallen sollen. Zudem soll die Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden. Im EU-Parlament ist das Geschäft noch hängig.
Es ist bereits der zweite Anlauf: Eine erste Konzernverantwortungsinitiative schaffte 2020 zwar das Volks-, aber nicht das Ständemehr.
Ein indirekter Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat eine Alternative vor. Das Initiativkomitee kann sich dann entscheiden, ob sie ihre eigene Initiative zurückziehen möchte – passiert das, tritt das Gesetz in Kraft. Wenn die Initianten trotzdem eine Abstimmung verlangen und die Initiative abgelehnt wird, kommt der Gegenvorschlag. Doch ein Referendum bleibt möglich.
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