Hartes Sozialhilfe-Regime im Thurgau
«Ich freue mich, dass wir so schlecht abschneiden»

Der Thurgau ist bekannt für seine Härte gegenüber Sozialhilfebezügern. Bei Fehlern drohen empfindliche Kürzungen. Urs Martin ist Sozialvorsteher und rechtfertigt die scharfe Praxis. Von der jüngsten Studie hält er gar nichts.
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Der Thurgauer SVP-Regierungsrat Urs Martin verteidigt das harte Sozialhilfe-Regime in seinem Kanton.
Foto: keystone-sda.ch

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Urs Hafner
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Herr Martin, der Kanton Thurgau kommt in der neuen Sozialhilfe-Studie nicht gut weg. Was sagen Sie dazu?

Urs Martin: Ich freue mich, dass wir so schlecht abschneiden. Das ist nämlich der Beweis, dass wir unsere Sozialhilfe gut machen. Wenn jemand ein Problem hat, dann die Studie. Ich habe den Eindruck, dass sie möglichst viele Leute in die Sozialhilfe holen will. Wir aber wollen dort möglichst wenig Leute. In ihrem Interesse und im Interesse des Kantons.

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Eine Kritik der Studie betrifft die Sanktionen. Wenn ein Sozialhilfebezüger im Thurgau gegen eine Auflage verstösst, werden seine Beiträge bis zu 40 Prozent gekürzt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe dagegen empfiehlt höchstens 30 Prozent. Wieso diese harte Haltung?

Die 40 Prozent passen bestens, das zeigt unsere tiefe Zahl an Sozialhilfebezügern. Unser hartes Sanktionssystem ist im Gesetz verankert, gegen das es keine Kritik gibt. Unser System funktioniert einwandfrei. Die Bevölkerung steht hinter unserer Haltung.

Woher wissen Sie das?

Wir haben kaum Rekurse gegen negative Entscheide, und die Sozialhilfe ist bei uns kein öffentliches Thema. Wenn es Probleme gäbe, würden die Medien darüber berichten.

Die Studie kommt zum Schluss, dass viele Menschen gar nie dazu kommen, einen Rekurs zu machen. Sie werden vorher abgeschreckt, sie melden sich gar nicht erst bei der Sozialhilfe.

Das Zivilgesetzbuch geht von der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger aus. Wenn sich eine bedürftige Person nicht bei der Sozialhilfe meldet, können die Behörden nichts dafür. Was die Studie auch verkennt: Die Leute, die in einem ländlichen Umfeld leben, haben eine tiefere Anspruchshaltung als die Leute in Grossstädten. Letztlich will die Studie die Harmonisierung der Sozialhilfe in der ganzen Schweiz. Das verstösst gegen unseren Föderalismus und die Subsidiarität.

Die Studie bemängelt, der Thurgau mache den Gemeinden keine Vorgaben zu Professionalisierung und Finanzierung der Sozialhilfe. Politische Behörden würden die Entscheide fällen statt Fachleute, das sei für Betroffene ein Nachteil.

Darüber kann ich nur lachen. Die Studie will die Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe möglichst fern von den Entscheidungsträgern halten. Das Gegenteil muss richtig sein: Die Empfänger müssen die Verantwortlichen persönlich kennen. Ich bin stolz auf unseren Föderalismus und auf unsere Gemeinden, die ihre Arbeit ausgezeichnet erledigen.

Die Studie stellt fest, der Thurgau und andere Kantone würden mit ihrer Sozialhilfe die Verfassung verletzen, weil Betroffene, die Anrecht auf Sozialhilfe haben, keine erhalten.

Das ist schlicht Unsinn! Artikel 6 der Bundesverfassung besagt, dass jede Person die Verantwortung für sich selbst wahrnimmt und nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft beiträgt. Dieser zentrale Artikel kommt noch vor den Menschenrechten und den Sozialzielen. Wer möglichst wenig Leute in der Sozialhilfe hat, erfüllt die Vorgaben der Bundesverfassung. Genau das macht der Thurgau.

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