Knapp ein Drittel der Menschen, die in der Schweiz in grosser Armut leben, beantragen keine Sozialhilfe, obwohl sie Anrecht darauf hätten. Das sind schätzungsweise 85’000 Personen. Genaue Zahlen liegen nicht vor, weil die Kantone zuständig sind. Jeder Kanton gestaltet seine eigene Sozialhilfe.
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
Wie leben und überleben diese Menschen? «Das wissen wir nicht», sagt Melanie Studer von der Hochschule Luzern. «Wir vermuten, dass die Betroffenen sich verschulden oder sonst irgendwie über die Runden kommen. Oder krank werden.» Melanie Studer hat mit Pascal Coullery von der Berner Fachhochschule erforscht, wieso Menschen in der Schweiz keine Sozialhilfe beantragen und damit auf lebensnotwendiges Geld verzichten, das ihnen eigentlich zustünde.
Das Stigma des Schmarotzers
Was man weiss: Der Bezug von Sozialhilfe ist für die meisten Betroffenen mit Scham verbunden. Sie gelten als Faulenzer und Schmarotzer. Politik und Medien skandalisieren die Betrugsfälle. Neben dem Gefühl der Scham gibt es aber auch objektive Gründe: Die Art und Weise, wie die Kantone ihre Sozialhilfe in der Verfassung verankern und in Gesetzen und Verordnungen organisieren. «Diese Texte spuren vor, wie die Gemeinden auf Armutsbetroffene zugehen und mit ihnen umgehen», sagt Coullery. Er ist wie Studer Jurist. Die beiden Forscher und ihr Team haben nicht nur Texte und Verfahren analysiert, sondern auch Interviews mit zuständigen Fachleuten und Betroffenen geführt.
Ihre Studie zeigt, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen riesig sind. Das kommt für die Betroffenen einer Lotterie gleich. Je nach Kanton, in dem sie leben, wird ihnen der Zugang zur Sozialhilfe erleichtert – oder eben nicht. Die Studie zeigt auch, dass alle Kantone mehr tun könnten, um den Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen. «Um es diplomatisch zu formulieren: In der Sozialhilfe herrscht alles andere als eine Willkommenskultur», sagt Coullery.
Harte Praxis im Thurgau
Am schlechtesten schneiden Freiburg, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Wallis ab. Diese zehn Kantone nehmen es laut Studie hin, dass Betroffene in ihrer Not allein bleiben. Sie sehen die Sozialhilfe laut Studie nicht als ein Recht des Individuums auf Geld, sondern als eine Pflicht der Behörden. Der Anspruch auf Hilfe stehe in diesen Kantonen nicht an erster Stelle. Die Betroffenen bekämen zu spüren, dass sie vor allem Arbeit verursachen. Dies halte sie vom Sozialamt fern, sagen die Studienautoren.
Zwar verlangen alle Kantone, dass Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger das erhaltene Geld zurückzahlen. Aber das tun sie sehr unterschiedlich. Der Thurgau legt eine scharfe Praxis fest: «Sobald der Betroffene keine Sozialhilfe mehr erhält, muss er damit rechnen, die Gelder zurückzuerstatten», sagt Coullery. Auch bei den Sanktionen ist der Thurgau laut Studie ein Spitzenreiter. Bei Fehlverhalten der Bezügerinnen und Bezüger sieht er eine Kürzung um bis zu 40 Prozent der Beiträge vor. Die Richtlinien der Skos, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, geben maximal 30 Prozent vor.
Entgegenkommender sind Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Zürich und Zug. Sie verlangen Rückzahlungen nur dann, wenn die ehemaligen Bezüger wieder ökonomisch sicher sind, damit ihnen nicht gleich erneut der Boden unter den Füssen weggezogen wird.
Betroffene werden in Gemeinde bekannt
Ein typisch «unfreundlicher Kanton», wie die Autoren sagen, organisiere die Sozialhilfe so, dass der Antragsteller zuerst ein kompliziertes Formular ausfüllen und dann persönlich bei der Gemeindeschreiberin vorsprechen und seine Finanzen offenlegen müsse. Das könne beklemmend sein, weil man sich möglicherweise vom Dorf und aus dem Vereinsleben kenne. Der Entscheid, ob und wie viel Sozialhilfe gewährt wird, liegt beim jeweiligen Gemeinderat. Die Betroffene müsse also davon ausgehen, dass ihr Fall in der Behörde die Runde mache. «So wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Amtsgeheimnis verletzt», sagt Melanie Studer.
Meist sind die Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig, ohne dass der Kanton Vorgaben macht. Das heisst auch, dass die Gemeinden die Unterstützung aus dem eigenen Budget bezahlen. Daher wollen sie die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger möglichst tief halten, so die Autoren. Melanie Studer weiss von Gemeinden, die die Stühle aus dem Wartezimmer des Sozialamts entfernt haben, damit die Leute die Geduld verlieren und wieder nach Hause gehen.
Wie sieht die positive Ausgestaltung der Sozialhilfe aus? «Die Gemeinde erhält das Geld zumindest teilweise vom Kanton, so kann sie Betroffene unabhängig von ihrem Budget unterstützen», sagt Studer. Zuständig ist dann nicht der Gemeinderat, sondern der professionelle Sozialdienst, der die Privatsphäre der Betroffenen respektiere. Der Kanton Bern, der in der Studie neben Appenzell Ausserrhoden, Genf, Glarus und Jura am besten abschneidet, macht es vor. Er bezahlt die Hälfte der Kosten und sieht regionale Sozialdienste vor, deren Fachpersonen entscheiden. Das Ziel ist, den Betroffenen zu helfen, damit sie sich selbst helfen können und wieder auf die Beine kommen.
«Leben heisst mehr als überleben»
Die Sozialhilfe ist das letzte Netz im sozialen Auffangsystem der Schweiz. Diese Hilfe fällt im Einzelfall bescheiden aus, je nach Kanton beträgt sie rund 2200 Franken monatlich für die alltäglichen Bedürfnisse einer vierköpfigen Familie. Wer dieses Geld nicht erhält, gerät leicht in einen Teufelskreis aus Verschuldung, chronischer Erkrankung und Prekarität. Die Chance ist gross, dass er die Not an seine Kinder weitergibt, die bereits in Armut aufwachsen. «Die unfreundliche Ausgestaltung der Sozialhilfe führt dazu, dass die volkswirtschaftlichen Kosten steigen», resümiert Coullery.
Artikel 12 der Bundesverfassung besagt, alle Bürgerinnen und Bürger hätten das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein. Die Realität sieht anders aus. Andreas Hediger, Geschäftsleiter der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht, hat täglich mit Sozialhilfebeziehenden zu tun. Sie gehörten nicht richtig zur Gesellschaft, sagt er, weil sie an vielem nicht mehr teilhaben könnten: «Leben heisst mehr als überleben. Für armutsbetroffene Eltern wird jeder Kindergeburtstag zum Drama, weil das Geld fehlt.»
Die Sozialhilfe dürfe nicht länger den Kantonen überlassen werden, der Bund müsse das Steuer in die Hand nehmen, sagt Hediger. Das fordern auch die beiden Forschenden.
Quellen
- Studie: Die Mobilisierung des Sozialhilferechts im interkantonalen Vergleich
- «Schweizerische Zeitschrift für Soziologie», Oliver Hümbelin: Non-Take-Up of Social Assistance: Regional Differences and the Role of Social Norms