Darum gehts
- Ab 2027 gelten neue Regeln für Solaranlagenbesitzer in der Schweiz
- Minimalvergütung schützt kleine Anlagen vor Verlusten durch tiefe Strompreise
- Unter 6 Rp/kWh gibt es quartalsweise eine Zusatzvergütung für kleinere Anlagen
Seit Tagen brennt die Sonne unerbittlich. Ein Segen für alle mit Solaranlage auf dem Dach. Sie sparen Stromkosten und verkaufen die Überschüsse an die Netzbetreiber.
Doch ab kommendem Jahr ändert sich einiges: Wer den Strom ans Netz zurückliefert, bekommt möglicherweise weniger Geld. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ändert sich für Hausbesitzer?
Neu kann jede Stunde geschaut werden, wie viel Strom im Netz ist und was der Wert ist. Hat es zu viel, ist der Preis tief. Sogar negative Preise sind möglich – dann bezahlt man für die Einlieferung. Gleichzeitig kann man Geld verdienen, wenn man dann Strom liefert, wenn weniger vorhanden ist.
Damit die Solaranlagenbesitzer den tiefen Preisen weniger stark ausgeliefert sind, hat der Bund eine Minimalvergütung beschlossen. Die gilt nur für kleinere Solaranlagen, wie sie auf dem Hausdach stehen. Viermal im Jahr wird geschaut, wie sich die Preise entwickelt haben. Gab es im Schnitt weniger als 6 Rappen pro Kilowattstunde, gibt es die Differenz zusätzlich.
Verliere ich jetzt Geld?
Vermutlich nicht. David Stickelberger vom Branchenverband Swissolar schätzt, dass sich für den durchschnittlichen Hausbesitzer nichts ändert. «Wegen der Minimalvergütung bekommt man immer noch Geld. Zudem sind die Regelungen des Bundes nur eine Minimallösung. Viele Elektrizitätswerke werden ihren Kunden einen besseren Tarif bieten können.»
Dazu kommt: Selbst wenn es während verschiedener Stunden negative Preise gibt, bekommt man in den meisten anderen Stunden Geld.
Was ändert sich für Betriebe mit einer grösseren Solaranlage?
Firmen oder Bauernhöfe können grössere Solaranlagen haben. Für sie fällt die Mindestvergütung weg – das Risiko steigt also. Wenn sie bei negativen Preisen den Strom abgeben wollen, wird das teuer. Die meisten Betriebe haben aber bereits einen Dienstleister, der koordiniert, wann der Strom selbst genutzt wird und wann weiterverkauft werden kann.
Was kann ich tun?
Wer clever handelt, kann mit der neuen Regelung Geld verdienen, sagt Nadine Brauchli vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). «Nutzen Sie sonnige Stunden, um Strom selbst zu verbrauchen. Etwa das Elektroauto zu laden, den Boiler zu heizen oder mit einer Batterie den Strom zu speichern.» Ist die Nachfrage nach Strom gross, steigt der Preis. «Dann kann man den Strom ins Netz einspeisen und bekommt mehr Geld.»
Dafür braucht man aber das nötige Equipment, zum Beispiel einen digitalen Stromzähler, einen modernen Wechselrichter und eine Batterie. Wer nicht übermässig Strom einspeisen will, kann die Anlage auch drosseln oder ganz abschalten. Es gibt Firmen, die die Solaranlage so einstellen, dass sie von selbst auf die Preise reagiert.
Wann wird viel Strom gebraucht, wann wenig?
Das ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich wird im Sommer am Mittag viel Strom von Solaranlagen produziert, aber wenig verbraucht. Der Preis ist also tief.
Besonders am Abend sind die Preise höher, weil viel Strom verbraucht wird. Gerade in den letzten Hitzewochen war zudem die Stromproduktion der Wasserkraftwerke tief, was den Preis zusätzlich erhöht.
Warum diese Änderung?
Der Bund möchte erreichen, dass es weniger Negativpreise gibt. Dazu kommt: Das Stromnetz ist sehr fragil. Zusätzlicher Strom aus Solaranlagen, wenn es eh schon viel hat, kann gefährlich werden. Somit will man das etwas ausgeglichener gestalten.
Kann meine Anlage auch ganz abgeschaltet werden?
Theoretisch ja. Das Gesetz erlaubt, dass Energieversorger Solaranlagen auch zwangsabschalten können. Diese Regel gilt aber schon länger und die Änderungen haben darauf keinen Einfluss.