So nicht, sagt das Bundesgericht
Buschauffeur rastet aus – fristlos gekündigt

Er verlor die Nerven, schubste einen Passagier und flog dann selber fristlos. Das Bundesgericht sagt: Die fristlose Kündigung war nicht rechtens. Der «Beobachter» erklärt, warum.
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Der Chauffeur hatte sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen – bis zu jenem Vorfall.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Buschauffeur im Kanton Waadt schubst Passagier, wird daraufhin fristlos entlassen
  • Bundesgericht urteilt: Verhalten inadäquat, aber kein Grund für fristlose Kündigung
  • Chauffeur erhält 6000 Franken Entschädigung und ausstehendes Gehalt zugesprochen
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Nicole Müller
Beobachter

Der Bus ist schon zu spät. Dem jungen Mann im schwarzen Kapuzenpulli ist das egal: Er blockiert die vordere Tür. Der Buschauffeur versucht immer wieder, sie zu schliessen. Warnsignale piepsen, orange Signale blinken. Der Fahrplan schreit. Doch der junge Mann bleibt stehen. Ganze 20 Sekunden lang.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Der Chauffeur ist 52 Jahre alt, arbeitet schon über sieben Jahre für den Betrieb im Kanton Waadt. Er hat sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen, ist immer korrekt umgegangen mit Fahrgästen.

Doch an diesem Tag platzt ihm der Kragen. Er steht von seinem Sessel auf, geht zu dem jungen Krawallbruder und schubst ihn kurzerhand aus dem Bus. Der Geschubste beleidigt ihn, aber der Chauffeur lässt sich nicht weiter provozieren. Er setzt sich wieder hinter das Lenkrad und fährt endlich los.

Vertrauen zerstört

Geht gar nicht, sagt der Verkehrsbetrieb und kündigt dem Angestellten fristlos. Die Begründung: Ein Chauffeur darf niemals körperlich gegen einen Fahrgast vorgehen, das Vertrauen in ihn sei zerstört.

Das lässt der Mann nicht auf sich sitzen und macht den entscheidenden Schritt: Er protestiert schriftlich gegen die fristlose Kündigung (hier finden Sie den Musterbrief). Als der Arbeitgeber nicht nachgibt, zieht er die Sache vor Gericht. Und bekommt recht – durch alle Instanzen, auch vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht bestätigt zwar, dass das Verhalten des Chauffeurs «inadäquat und inakzeptabel» war. Doch es ist noch kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung – und den braucht es laut Gesetz. Ein Vorfall muss derart gravierend sein, dass das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zum Angestellten gestört ist. So sehr, dass es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, ordentlich zu kündigen und das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Strafbare Tätlichkeit

Dass ein Angestellter eine Straftat begeht, reicht für sich allein noch nicht. Entscheidend ist deshalb nicht, dass das Schubsen den Tatbestand einer strafbaren Tätlichkeit erfüllt. Alle Umstände sind entscheidend, bestätigt das höchste Gericht: der Zeitdruck, dass es ein einmaliger Vorfall ohne Vorgeschichte war, dass weder Passagiere noch andere Menschen gefährdet wurden und dass der junge Kapuzenpulli-Mann keinen Strafantrag einreichte.

Das Bundesgericht gibt dem Chauffeur recht. Er bekommt den Lohn, den er während der Kündigungsfrist erzielt hätte – und 6000 Franken Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung.

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