Darum gehts
- Genfer Parlament verbietet Burkinis in Schwimmbädern, Entscheidung am Donnerstagabend gefallen
- SVP betont Hygiene- und Sicherheitsaspekte, Kritiker sprechen von Diskriminierung muslimischer Frauen
- Gesetz mit 53 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen verabschiedet
In den Genfer Schwimmbädern soll künftig niemand mehr mit einem Burkini baden. Das hat der Grosse Rat, also das Kantonsparlament, am Donnerstagabend entschieden.
Burkinis werden im neuen Gesetz zwar nicht ausdrücklich genannt, wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der SVP vorgesehen hatte. Allerdings sind nur noch Badeanzüge erlaubt, die maximal knielang sind und die Arme frei lassen – faktisch bedeutet das ein Verbot von Burkinis.
«Kein feministischer Akt»
Laut SVP-Grossrat Yves Nidegger (68) sei das Verbot eine «Frage der Hygiene und der Sicherheit». Zudem wollte man ein gesellschaftliches Zeichen setzen: «Im öffentlichen Raum gibt es keinen Platz für die Unterdrückung von Frauen», sagte Alia Chaker Mangeat (57) von der Mitte-Partei, wie Keystone-SDA berichtet.
Von linker Ratsseite wurde das Gesetz als fremdenfeindlich kritisiert. «Es ist kein feministischer Akt, Gesetze über den Körper von Frauen zu erlassen», so SP-Grossrätin Caroline Renold (39). Auch Staatsrätin Carole-Anne Kast (51) wehrte sich vehement. «Der Staatsrat verteidigt das Recht der Frauen, selbst zu entscheiden, wie sie baden gehen, sofern die Kleidung angemessen ist», so Kast.
Ohne Erfolg – das Gesetz wurde schliesslich mit 53 Ja- zu 38 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
«Keine belastbaren Hinweise für Hygieneproblem»
«Die Entscheidung des Genfer Parlaments ist aus unserer Sicht problematisch», sagt Fathima Ifthikar auf Anfrage von Blick. Sie ist Generalsekretärin der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (Fids). Konkret könne dies dazu führen, dass gewisse Frauen vom Zugang ausgeschlossen werden. «Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, dass Burkinis ein Hygieneproblem darstellen.»
Für viele Familien gehöre der Besuch im Schwimmbad zum Alltag. «Wenn einzelne Personen aufgrund ihrer Kleidung nicht mehr teilnehmen können, wird ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt.»
Kopftuch-Verbot an Schulen
Das Burkini-Verbot in Genf ist aktuell nicht die einzige Debatte, die muslimische Frauen betrifft. In Zürich unterstützt der Regierungsrat einen Vorstoss aus den Reihen der SVP, der das Kopftuch an öffentlichen Schulen verbieten will – sowohl bei Lehrerinnen, als auch bei Schülerinnen.
Auch beim Kopftuch gehe es aus Sicht der Fids nicht nur um ein Kleidungsstück, sondern um Grundrechte und den Umgang mit religiöser Vielfalt. Ein generelles Kopftuchverbot an Schulen sei gemäss Bundesgericht verfassungswidrig. Und Studien in der Schweiz zeigten, dass insbesondere sichtbar muslimische Frauen bereits heute häufiger von Diskriminierung und Ausschlusserfahrungen betroffen sind. «Weitere Einschränkungen können diese Dynamik verstärken.»
Massiver Anstieg gemeldeter Diskriminierungserfahrungen
Man stelle fest, dass sich solche Debatten in den letzten Jahren häufen würden und in unterschiedlichen Räumen auftreten – «sei es im Sport, in der Schule oder allgemein im öffentlichen Raum», so Ifthikar. Parallel dazu zeige sich auch in der Praxis ein Anstieg von Diskriminierungserfahrungen. «Unsere Melde- und Beratungsstelle verzeichnete zuletzt eine Zunahme der gemeldeten Fälle um rund 83 Prozent.»
Entscheidend sei aus Sicht der Fids deshalb, dass diese Entwicklungen sachlich eingeordnet werden und nicht dazu führen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen schrittweise aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen werden.