Darum gehts
- Sanija Ameti muss wegen Schüssen auf Jesus-Bild vor Gericht
- Vorwurf: Öffentliche Beschimpfung und Verspottung religiöser Überzeugungen
- 24 Privatkläger beteiligen sich am Gerichtsprozess
Vor rund einem Jahr schoss Sanija Ameti (33), Zürcher Gemeinderätin und Co-Präsidentin der Operation Libero, in ihrem Wohnhaus mit einer Luftpistole auf ein Bild von Jesus und Maria. Mit der Aktion sorgte die Politikerin für einen Skandal und zahlreiche Klagen – unter anderem durch die Junge SVP und Mass-voll-Chef Nicolas Rimoldi (30). Jetzt ist klar: Ameti muss dafür im Januar vor Gericht erscheinen.
Bereits im Juli teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift mit, dass sie für die Ex-GLP-Politikerin 10’000 Franken Strafe bedingt, 2500 Franken Busse und 1500 Franken Verfahrenskosten fordert. Denn Ameti habe «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet».
24 Privatkläger gegen Ameti
Wann die Verhandlung stattfinden würde, war damals noch nicht bekannt. Laut der Verfügung, die Blick nun vorliegt, ist das Datum mittlerweile festgesetzt: Am Bezirksgericht Zürich kommt es am 28. Januar 2026 zum Showdown. Neben der Jungen SVP und Mass-voll sind weitere 22 Privatkläger Teil des Gerichtsprozesses.
«Uns geht es besonders um den Religionsfrieden», sagt Mass-voll-Chef Rimoldi zu Blick. Rund die Hälfte der Klägerinnen und Kläger stamme aus der Sammelklage seiner Bewegung. Darunter befänden sich auch zwei Menschen muslimischen Glaubens. «Die Verfolgung von Christinnen und Christen wird weltweit immer schlimmer. In einem solchen Fall ist es daher wichtig, über den Glauben hinweg Solidarität zu zeigen.» Die Aktion von Ameti gehöre «in aller Härte» bestraft.
Der Eklat nahm am 6. September 2024 seinen Lauf. Damals schoss Ameti aus zehn Metern Entfernung rund 20 Mal auf das Bild, wie in der Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft steht, «wobei sie auf die Köpfe der malerisch dargestellten heiligen Jungfrau Maria und des Jesuskinds zielte und währenddessen mit ihrem Mobiltelefon mindestens einmal von einer Drittperson fotografiert wurde». Für Ameti gilt die Unschuldsvermutung.