Die Landesregierung verabschiedete anlässlich ihrer Sitzung vom Mittwoch die Botschaft dazu ans Parlament. Durch die Neuregelung werde das Risiko von Fehlern bei der Abgabe von Medikamenten reduziert, schrieb sie in einer Mitteilung. Auch trage das E-Rezept dazu bei, Fälschungen und missbräuchliche mehrfache Einlösungen von Rezepten zu reduzieren.
Die Vorlage entspricht weitgehend den Vorschlägen, die der Bundesrat Ende 2023 in die Vernehmlassung geschickt hatte. Neu sollen Patientinnen und Patienten unter anderem einen elektronischen Medikationsplan erhalten. Er enthält eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung.
Verpflichtung für elektronische Systeme
Weiter will der Bundesrat Spitäler verpflichten, bei der Berechnung von Medikamenten-Dosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Zudem erhielte er gemäss Entwurf die Kompetenz, die Pflicht auf weitere, ambulante Bereiche auszuweiten.
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Schliesslich soll nach Aussage des Bundesrats eine klare Regulierung der Arzneimittel für neuartige Therapien dafür sorgen, dass die Bevölkerung raschen Zugang zu innovativen Behandlungsformen erhält.